Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 9 (September 1905)
- Article
- Ein dunkles Blatt
- Date
- 1905-09-01
- Page
- 462 (sequence 2)
- Language
- German
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462 Im deutschen Reich. zubringen, daß in der Winter-Affäre die sämtlichen behördlichen Personen, die sich von ihr nicht das „BlutmorL-Märchen" ausschwatzen ließen, einer gröblichen Unwissenheit oder strafbaren Nachlässigkeit sich schuldig gemacht hätten. Sie schreibt aus Anlaß der Versetzung des ersten Staatsanwalts Schweigger von Könitz nach Halle: „Neues aus Könitz. Ein Personenwechsel bei der Staatsanwaltschaft in Könitz ruft von neuem die Erinnerung an den Konitzer Gymnasiastenmord vom 10. März 1900 wach. Der Erste Staatsanwalt Schweigger, der am 24. Dezember 1900 die Leitung der Konitzer Staatsanwaltschaft mit der Aufgabe übernahm, den Mord an dem Gymnasiasten Winter zur Aufklärung und zur Sühne zu bringen, verläßt demnächst Könitz und tritt an die Spitze der Staatsanwaltschaft in Halle a. S., an Stelle des zum Oberstaatsanwalt in Marienburg beförderten Geheimen Justizrats Hacker. Herr Schweigger hat seine Aufgabe in Könitz nicht gelöst; sie scheiterte an den Fehlern, die vor ihm von den Untersuchungsbehörden gemacht worden sind und in die auch er, obwohl er mit den besten Absichten nach Könitz kam, später verfallen ist. Das jüdische Verwirrung?- und Verdunkelungskomitee, das die Behörden systematisch und mit Erfolg auf falsche Spuren lockte, hat dagegen seine Aufgabe bester gelöst. Wie alle Morde, bei denen die Spuren aus jüdische Personen wiesen, u. a. die Morde von Skurz, Tisza- Eslar und Tanten, so bleibt auch dieser Mord ungesühnt, er schwächt das Vertrauen in die staatlichen Sicherheisorgaue und ruft in der Bevölkerung eine starke Beunruhigung und das Gefühl der Rechtsunsicherheit hervor. Was wir voraussagten, als wir in Könitz die Kette von Mißgriffen seitens verschiedener Untersuchungsorgane, namentlich einiger Berliner Kriminalkommissare, die einen jüdischen Blutmord für ausgeschlossen erklärten und ins Reich der Fabel verwiesen, wahrnahmen, hat sich leider bestätigt: der Konitzer Mord bleibt ebenso ungesühnt wie die Morde von Skurz und Tanten, er bleibt ein dunkles Blatt in der preußischen Kriminalgeschichte." Dieser Angriff auf preußische Kriminalbehörden ist um so kühner, als in Wirklichkeit ihre ehrlichen Bemühungen nur deshalb erfolglos blieben, weil „ein dunkles Blatt" — ob aus fanatischer Parteiwut oder aus Geschäftsgründen, mag dahingestellt bleiben! — sich der Sache bemächtigt hatte und durch die Hineinmischung des Herrn Bruhn und anderer unberufenen Laien die behördlichen Maßnahmen in unerhörter Weise durchkreuzt wurden. „Die Juden" haben weder die Möglichkeit noch die Absicht gehabt, auf die Arbeit der