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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 418

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Der VII. Zionistenkongreß
Date
1905-08-01
Page
418 (sequence 3)
Language
German
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418 In? deutscher? Reich. ohne die rechtlichen Garantien, welche ein Charter gewähren würde, ausschließlich die Kolonisation Palästinas weiter betrieben werden müsse. Bedauerlicherweise wurden die Grenzen parlamentarischer Würde aus dem Kongreß nicht gewahrt; die Meinungen platzten vielmehr in so heftiger Weise aufeinander, daß es verschiedentlich zu turbulenten Szenen kam, die der Sache nicht von Vorteil sein können. Die Zion-Zionisten, welche sich hauptsächlich aus osteuropäischen, namentlich russischen Juden zusammonsetzen, waren in der Mehrheit und überstimmten die Territorial-Zionisten, welche sich fast durchweg aus Westeuropäern rekrutieren, und denen von leitenden Persönlichkeiten außer Zangwiü auch Max Nordau angehört. Das Resultat war die glatte Ablehnung des englischen Angebotes und die prinzipielle Ausschließung jedes andern Gebietes zur Besiedelung als Palästinas. Hierauf vollzog sich ein Schisma; die majorisierten Territorial-Zionisten konstituierten sich als besondere Partei, deren Ziel es ist, den aus Europa auswandernden Juden eine autonome Heimstätte außerhalb Palästinas zu begründen und zu diesem Zwecke weiterhin die Beihilfe der britischen Regierung in Anspruch zu nehmen. Umschau. irgend etwas die Abwehr des Antisemitismus gehemmt und «üfe; geschädigt hat, so ist es die Lammsgeduld gewesen, mit der die deutschen Juden viele Jahrzehnte hindurch die .Vorenthaltung der ihnen durch Verfassung und Gesetz feierlich verbrieften Gleichberechtigung ertragen und dazu geschwiegen haben, als sich nach und??ach die Umgehung der Emanzipation im Verwaltungswege beinahe zu einem Gewohnheitsrecht gestaltete. Als bei der Gründung des Central-Verems deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens die Losung „Selbstverteidigung im Lichte der Oeffentlichkeit" ausgegeben wurde und bald Tausende von deutschen Juden zum Schutze ihrer bedrohten und vielfach verletzten Rechte entflammte, erregten die ersten Strafanträge wegen Beleidigung der jüdischen Religion und wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten gegen die jüdische Minderheit der deutschen Bevölkerung eine förmliche Verwunderung bei manchen behördlichen Organen, die sich offenbar daran gewohnt hatten, daß

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