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Im deutschen Reich · 1905-08-01 · Heft 8 (August 1905) · p. 415

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 8 (August 1905)
Article
Zur Kriminalstatistik
Date
1905-08-01
Page
415 (sequence 2)
Language
German
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Zur KrimrnalstaListik. 415 klaffen ziehen wollte, lediglich die absoluten Ziffern ihres Anteils in Betracht kommen könnten, und daß in dieser Hinsicht ein Vergleich der Ziffern einer 10jährigen Periode mit den gleichen Ln dem vorhergehenden Dezenium ganz nebensächlich ist. Es handelt sich also im vorliegenden Falle um das keineswegs neue Manöver, eine Statistik zu parteiischen Schlußfolgerungen zu benützen, indem man unwesentliche Ziffern herausgreift und andere wesentliche unterdrückt. Aber selbst wenn wir uns lediglich auf den Gesichtspunkt der Steigerung beschränken, so ergibt sich bei näherer Betrachtung, daß der größere Anteil, den die Personen jüdischen Bekenntniffes an dieser haben, keineswegs dazu berechtigt, auf ein Nachlassen der Moralität der jüdischen Bevölkerung zu schließen. Hierbei muß man zunächst untersuchen, auf welche Deliktsgruppen die Steigerung sich verteilt. Bei der ersten Gruppe, Verbrechen und Vergehen gegen Staat, öffentliche Ordnung und Religion ist das Wachstum, welches sich aus der Vergleichung der Perioden 1882 —1891 und 1892—1901 ergibt, sehr bedeutend; es kommen nämlich in der zweiten Periode auf 100 000 ftrafmündige Zivilpersonen bei den Christen 167 Verurteilungen gegen 124 in der ersten und bei den Juden 234 gegen 104. Das starke Wachstum des Anteils Wr Juden an dieser Gruppe ist fast ausschließlich dis Ursache des gewachsenen Anteils an der Kriminalität überhaupt; denn bei der zweiten Gruppe: Verbrechen und Vergehen gegen di? Personen wuchs der Anteil der Christen von 401 aus 523, der der Juden von 330 auf 382; bei der dritten Gruppe, Verbrechen und Vergehen gegen das Vermögen, bei ersteren von 500 auf 513, bei letzteren von 346 auf 410. Bei der vierten Gruppe, Verbrechen und Vergehen im Amte, stellen sich die Ziffern auf 5 gegen 4 und 5 gegen 3. Betrachtet man aber weiterhin die einzelnen Delikte, die zur ersten Gruppe gehören, so ist der Anteil der Juden an den schweren Delikten, nämlich Hoch- und Landesverrat, Religionsdelikt, Majestätsbeleidigung, Gewalt und Drohungen gegen Beamte, Gefangenenbefreiung, Arrestbruch, Münzvergehen und Verbrechen, Meineid, versuchter Verleitung zum Meineide, falsche Anschuldigungen zum kleineren Teile stehen geblieben, zum größeren gesunken. Eine nicht unerhebliche Zunahme weist dagegen der Anteil der Juden an den leichten Delikten, Zuwiderhandlungen -gegen die Vorschriften über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern, sowie sonstige gewerbliche Ordnungsvorschriften aus- Einen außerordentlich hohen Anteil der Juden aber zeigen die Verurteilungen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen betreffend die Sonntagsruhe. Es kommen nämlich auf 100 000 Personen

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