Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1905)
- Article
- Wahrheiten über den deutsch-nationalen Handlungs-Gehilfen-Verband
- Date
- 1905-06-01
- Page
- 329 (sequence 2)
- Language
- German
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Ortskrankenkaffen sind eigentlich zunächst für die Arbeiterbevölkerung berechnet. Ihr gehören sämtliche in kaufmännischen Betrieben beschäftigte Personen an, männliche wie weibliche, Handlungsgehilfen wie Hausdiener, Packer, Arbeiter. Weibliche Personen sind weniger widerstandsfähig als männliche; bei Hausdienern, Arbeitern hat die Art ihrer Tätigkeit und ihre Lebensführung eine größere Erkrankungsgefayr im Gefolge als bei den Handlungsgehilfen. Die Ortskrankenkaffen haben demnach ein ganz unberechenbares Risiko zu übernehmen, und deshalb werden ihre Beiträge im Verhältnis zu den Leistungen immer hohe fein müffen. Das weiß die Leitung des D. H. V. sehr genau und benutzt grade deshalb Orts krankenkaffen zum Vergleich mit der des Verbandes. Stellen wir nun aber die Pflichten und Rechte der Krankenkaffen- Mitglieder des D. H. V. denen der Kasse eines der größeren kaufmännischen Vereine z. B. der Kaffe des Verbandes Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig — nennen wir diese Kaffe kurz: die Leipziger Kaffe — gegenüber, so werden wir finden, wie schlecht der D. H. V. abschneidet. Was zunächst die Dauer der Krankengeldzahlung betrifft, so ist diese bei beiden Kassen die gleiche. Wie verhält sich nun aber das wöchentliche Krankengeld zu den monatlichen Beiträgen? Verband deutscher Handlungsg. Deutsch-nation. Handlungsg. Verb, zu Leipzig. zu Hamburg. Mk. Mk Mk. Mk. Mk. Mk 1 Mk. Mk. Mk. 7,-!10,50 14--17,50 25,50 35 - Wöchentliches Krankengeld. Monatliche Beiträge 7 — 14'- 21- 1,40 11,60 1,90 2,20 2,70 3,40 b. Emtrittsalter b. zu 20 Jahr. 1,30 1.75 2,50 -! 1,80 2,lfl 2F 3,- 3,70 „ „ üb. 20—25 „ — 2,30 3,— - i2- 2,40 2,60 3,40 4,20 „ 25 - 30 „ — 2,3i 3,- -! 2/3*1 2,70 3,- 8,80 5,- it » tt 30 40 „ — 2,85 4,— — 3,- 3,40 4,- 5,20 6,60 % i 04 o — 4,— 5- Diese Aufstellung zeigt: Das Einirittsalter bis zu 20 Jahren ist bei der Kaffe des D. H. V. beffer gestellt, denn die Beiträge sind geringer. Dies ist wohl vom D. H. V. mit Absicht so eingerichtet, um auf unerfahrene junge Leute zu wirken. Denn als Kaffenmitglieder können sie nicht, wenn sie später ein dementsprechendes Einkommen haben, ein höheres Krankengeld als 2l Mark versichern, da die Kaffe des D. H V. für kein Mitglied ein höheres Krankengeld zuläßt. Angenommen nun, ein junger Mann von 21 Jahren will einer der beiden Krankenlaffen beitreten. Um im Erkrankungsfall wöchentlich