Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1905-05-01 · Heft 5 (Mai 1905) · p. 265

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 5 (Mai 1905)
Article
Was lehren uns die Kaufmannsgerichtswahlen?
Date
1905-05-01
Page
265 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316727-2316733-2334991--13771-2335078
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Was lehren uns die KaufmamlsgerichLswahleri? 2Sö des jüdischen Prinzipals so viel verlangt werden, daß er iw Zweifelsfall?, wenn er die Wahl zwischen der Anstellung eines Juden und der eines Christen hat, ceteris paribus den Juden mindestens nicht zurücksetzt, denn dieser findet ja leider Sei einer so großen Zahl christlicher Firmen verschlossene Türen, die dem Stellung suchenden christlichen Gehilfen offen stehen. Nun gibt es aber eine große Zahl jüdischer Firmen — auch ganz besonders in Berlin, — die prinzipiell jüdische Gehilfen nicht aufnehmen. Wer jüdische Gehilfen anstellt, ist wenigstens sicher, keinen Agitator des D. H. V. in's Haus zu bekommen. Das ist schon ein Vorzug. Welche Schädigungen und Unannehmlichkeiten der jüdische Prinzipal von derartigen Agitatoren zu erwarten hat, darauf ist bereits nachdrücklich hingewiesen worden. Herr Schack, der Leiter der antifemitischenHandlungsgehilfeN'Organifation, hat es als sein nächstes Ziel hingestellt, vorläufig nur einige taufend Juden aus dem Kaafmannsstande zu verdrängen. Mit welcher Erbitterung die systematisch verhetzten jungen Leute des D. H. V. den Kampf führen, lehrt ein Wahl-Vorkommnis aus Hamburg. Gerade diesem Verbände mußte es passieren, daß ein noch nicht wahlfähiger Gehilfe mit Hilfe einer gefälschten Legitimation di? Schützlinge des Herren Schack zu erküren suchte, ein Versuch, der an der Wachsamkeit des 1858 gegründeten Vereins scheiterte, und dem Verführten eine einwöchige Gefängnisstrafe wegen Urkundenfälschung einbrachte. Den Namen seines Verführers wollte er vor Gericht nicht nennen. Die Hamburger Blätter, die über die Strafkammer- Verhandlung berichteten, haben dem D. H. V. als solchem keinen Vorwurf gemacht, und wir schließen uns dem an. Welchen Lärm hätten aber wohl Herr Schack, Herr Döring und nach ihnen die „Staatsbürger-Zeitung", das „Deutsche Blatt" usw. erhoben, wenn der Verurteilte ein Jude und die Wahlfälschung gegen den D. H. V. verübt wäre. So müssen jene Splitterrichter schweigen. Wir aber wollen jenen für den D. H. D. so sehr kompromittierenden Vorfall nicht verallgemeinern; wir verschmähen sogar, die Zweifel anzuregen, ob in Berlin und anderswo ähnliche Dinge möglich waren und vorgekommen find. Uns genügen zur Bekämpfung des gemeingefährlichen Treibens jene Waffen, die uns der D. H. V. selbst in die Hand gibt. Und darum: Ihr jüdischen Gehilfen, wirkt aufklärend auf Eure Kollegen; warnt in Wort und Schrift vor dem D. H. D., der mit den Feinden des Handels, den Feinden politischer Freiheit und Aufklärung bei jeder Gelegenheit Hand in Hand geht;

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.