Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- Jüdische Lehrerinnen
- Date
- 1905-04-01
- Page
- 249 (sequence 2)
- Language
- German
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Eingesandt. 24S dies ein sehr wesentlicher Fortschritt gegen frühere Zeiten, wo man um jeden Preis die jungen Mädchen zu verheiraten suchte, ohne auf deren Individualität Rücksicht zu nehmen. Ebenso löblich ist es auch, daß die Eltern sich bemühen, für die Töchter einen Beruf zu wählen, der es ihnen ermöglicht, eine tunlichst hohe gesellschaftliche Stufe einzunehmen. Da zeigt es sieb nun, daß, wenn es sich um die Berufswahl des Mädchens aus einer gebildeten jüdischen Familie handelt, hauptsächlich zwei Berufe in Frage kommen: der Buchhalterinnen- und der Lehrermnenberuf. Namentlich der letztere steht meistens den Töchtern wie den Eltern als das erstrebenswerte Ziel vor Augen, obgleich das Studium immerhin hervorragendere Begabung und vor allen Dingen größere Geldopfer erfordert. Der Lehrerinnenberus ist fraglos einer der schönsten und befriedigendsten Berufe, wenn es möglich ist, ihn nach der Richtung hin auszuüben, die eine völlige Freiheit in der Betätigung gewährt. Welches find nun aber die Aussichten für die jüdische Lehrerin? Ebenso wie der christlichen Lehrerin sollten auch ihr drei Wege offen stehen, nämlich: Lehrerin an einer Schule, Erzieherin in einer Familie oder Privatlehrerin zu werden. Der erste Weg ist ihr aber so gut wie verschlossen. Im preußischen Staat ist es für eine Jüdin fast völlig ausgeschlossen, an einer städtischen oder privaten Schule Anstellung zu finden. Garnicht in Betracht kommt die städtische höhere Mädchenschule; aber auch an der Volksschule werden nur insoweit Jüdinnen angestellt, als sie für den jüdischen Religionsunterricht notwendig sind, und da kommt es vor, daß man ihnen aus Gnade manchmal noch einige andere Unterrichtsstunden eimäumt. Ganz verschlossen ist ihnen aber der Unterricht in der Geschichte mit der Begründung, daß der vorgenannte ethische Unterricht nicht in den Händen einer Jüdin liegen dürfe. Nicht vom wissenschaftlichen und allgemein menschlichen Standpunkte sollen diese Fächer gelehrt werden, sondern vom einseitig konfessionellen. Wie steht es nun mit Privatschulen? Sind hier wenigstens die Aue sichten für die Jüdin besser? An jeder Privatschule darf nur eine jüdische Lehrerin angestellt fein, da diese gewöhnlich für den Religionsunterricht gebraucht wird. Die Anstellung einer zweiten Lehrerin mosaischen Glaubens ist nur eine Ausnahme und ein Gnadenakt. Zur Ehre der Schulvorsteherinnen muß ich hier sagen, daß ein Teil von ihnen völlig vorurteilsfrei ist, daß sie aber von den Behörden zu diesen Maßnahmen gezwungen werden. — Ich bin selbst Lehrerin, habe schon häufig mit Vorsteherinnen betreffs An-