Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1905-04-01
- Page
- 243 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Vereinsuachrichten. 243 bürg handelt, haben wir Veranlassung genommen, die Direktion dieser Anstalt darauf aufmerksam zu machen, daß bei Ausschreibung von Assistenzarzt-Stellen ein Hinweis auf das religiöse Bekenntnis nicht mehr statl finden soll. gez. Sanftenberg. Wir haben bereits im vorigen Hefte dieser Zeitschrift uns dahin geäußert, daß es von allgemeinem Interesse wäre, wenn unsere Leser, die ein authentisches Material besitzen, uns die großen kommerziellen und industriellen Unternehmungen nennen würden, welche jüdische Beamte grundsätzlich ausschließen. Dadurch käme man in die Lage, die konfessionellen Sympathien und Antipathien der betreffenden Fabrikbesitzer in verdienter Weise gebührend zu erwidern und vielleicht dem „latenten Antisemitismus" beizukommen, der in vielen Beziehungen die Juden schlimmer schädigt, als der „Antisemitismus der Gasse". Die Fälle mehren sich in bedauerlicher Weise, daß sehr befähigte Apotheker, Chemiker, Elektrotechniker keine Anstellung finden, weil sie Juden sind, oder entlassen werden, weil man nachträglich von ihrer Zugehörigkeit zum Judentum Kenntnis erhalten hat. Viel wird sich gegen diese vorurteilsvoüe Gesinnung christlicher Arbeitgeber nicht ausrichten lassen; aber sie rechtfertigt jedenfalls die dringende Mahnung an jüdische Arbeitgeber und Unternehmer, bei Vakanzen möglichst auf ihre bedrängten Glaubensgenossen Rücksicht zu nehmen und nicht aus sogenannten „Geschästsrücksichten" und wegen erhoffter geschäftlicher Vorteile durch Bevorzugung andersgläubiger Bewerber einen Mangel an Selbstachtung zu bekunden und die Position derer zu verstärken, von denen sie bei jeder Gelegenheit angefeindet und verleumdet werden. Wir haben bisher grundsätzlich davon Abstand genommen, von allen Auszeichnungen, die unseren Glaubensgenossen zu teil werden, unsern Lesern Kenntnis zu geben; es liegen aber jetzt einzelne Fälle vor, die eine Ausnahme rechtfertigen, weil es sich um Männer handelt, die sich vielfach um unsere Vereinssache bezw. auch als Vertrauensmann des Zentral-Vereins, verdient gemacht haben. Herrn Professor vi. Mendel in Pankow ist das Ehrenkreuz I. Klaffe des Hohenzollernschen Hausordens verliehen worden, Herrn Stadtverordneten-Vorsteher Heinrich Cohn, Vorsitzenden des Synagogen-Vorstands in Liegnitz (anläßlich der Einweihung des dortigen neuen Ralhauscs) der Kronenorden IY. Klaffe. Ferner wurde Herr Stadtverordneten-Vorsteher A. Herzfeld, Vorsteher der Synagogen-Gemeinde Gr ätz vor seiner Uebersiedelung nach Berlin zum Ehrenbürger der Stadt Grätz ernannt. Jtft