Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 4 (April 1905)
- Article
- Bilder aus dem Reichstag
- Date
- 1905-04-01
- Page
- 190 (sequence 1)
- Language
- German
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190 Zm deutschen Reich. Wilder aus dem Weichstag. I. Der Krregsmimster und die jüdischen Soldaten. Die Tatsache, daß die Juden — gegen Recht und Verfassung — einer Ausnahmestellung im deutschen Heere unterworfen sind, ist offenkundig und kann im Ernste von niemandem bestritten werden. Das aktive Ossizierkorps erhält sich „jndenrem", so daß für einen Juden der Gedanke, sich der militärischen Laufbahn zu widmen, im Keime erstickt wird. Daß einmal ein junger Mann jüdischen Glaubens, der seiner Wehrpflicht als Einjähriger Genüge geleistet hat, zum Reserveoffizier befördert wird, gehört zu den Ausnahmen, die immer seltener werden. Der Not gehorchend, nicht dem eigenen Trieb, läßt man die jüdischen Aerzte wenigstens zu Sanitätsoffizieren der Reserve aufrücken. Ist doch nahezu die Hälfte der etatsmäßigen Militärarztstellen unbesetzt! Die angesührten Tatsachen beweisen nichts gegen die Tauglichkeit der Juden als Soldaten, aber alles für das herrschende System des antisemitischen Vorurteils, das sich nicht nur Zum Schaden des Judentums, sondern zweifellos auch zum Nachteil des Vaterlandes kaltlächelnd über die Bestimmung der Verfassung hinwegsetzt, nach welcher das Religionsbekenntnis kein Hindernis bei der Besetzung von Aemtern bilden soll. Der Abg. Eickhoff, Mitglied der freisinnigen Volkspartei, hat sich deshalb ein Verdienst, nicht nur um die Juden, sondern noch in höherem Maße um das Vaterland erworben, wenn er diese für unseren Kulturzustand nicht sehr schmeichelhafte Sachlage dem deutschen Volke einmal wieder vor Augen geführt und den Kriegsminister gezwungen hat, zu der Frage Stellung zu nehmen. Bei Gelegenheit der zweiten Lesung des Militäretais führte Eickhoff, nachdem er über den Kastengeist in der Armee gesprochen, etwa folgendes aus: „lieber die Zurücksetzung von Angehörigen eines beftimmien Glaubensbekenntnisses in der Armee habe ich schon im vorigen Jahre Beschwerde geführt. Der Kriegsminister gab mir damals eine Antwort, die formal korrekt war. Bei der Zurücksetzung der jüdischen Mitbürger handelt es sich zweifellos um eine Verletzung von Verfaffungsbestimmungen. Wenn der Kriegsmmister unberechtigte Angriffe gegen die Armee zurück weist, so ist er im Recht. Ich habe aber erwartet, daß er auch Angriffe chon jener Seite (nach rechts) zurückweisen würde gegen unsere jüdischen Mitbürger, die ich nicht mit einem parlamentarischen Ausdruck bezeichnen kann. Diese In-