Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 3 (März 1905)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1905-03-01
- Page
- 163 (sequence 12)
- Language
- German
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Rotreiponeenjtfi. lös Ruhestörungen später verantworlich zu machen. In der an der Südostküste der Krim gelegenen Stadt Feodosia fand am 20. Febmar eine Kundgebung streikender Arbeiter vor dem Stadtamt statt. Da ließ man zur Abwehr den Ruf „Haut die Juden!" ertönen und erzielte den Erfolg, daß sich die Arbeiter zerstreuten und eine furchtbare Judenhetze begann, die wiederum zu einem Einschreiten der Garnison den Anlaß gab, bei dem es nicht ohne Blutvergießen abging. Nach dem offiziösen Bericht aus Feodosia sollen die jüdischen Arbeiter durch zarenfeindliche Rufe die regierungsfreundlichen Christen gereizt und dadurch „unbedeutende Reibereien" veranlaßt haben, bei denen „nur ein Israelit" getötet wurde. Die traurigste Illustration zu den russischen Rechtszuständen bilden die Urteile in den Homeler Judenkrawallen: Das Gericht sprach dabei vierundzwanzig Angeklagte frei und verurteilte eine jüdische Angeklagte zu zwei Monaten, zwölf angeklagte Juden und dreizehn angeklagte Christen zu je fünf Monaten Gefängnis. Der Gerichtshof reichte aber ein Gnadengesuch an den Zaren für sämtliche Angeklagten ein. Bei einem Vorfälle, bei dem acht Juden getötet, mehr als hundert verwundet und hunderte von Familien ruiniert worden find, kam dieses Gericht dazu, daß alle Angeklagten der Gnade des Zaren würdig seien. In gewissem Sinne mag dies richtig sein, denn die Anstifter der ungeheuren Freveltaten standen garnicht unter Anklage, aber ein gutes Ende kann doch diese Wirtschaft nicht nehmen. Eine Bevölkerung, der solches geboten wird, ist immer gefährlich: sie räche oder dulde die Behandlung. Einem Staate, der wie Rußland von äußeren und inneren Feinden in schlimmster Weise bedroht wird, können nicht Gewaltmittel aushelfen, sondern nur Gerechtigkeit und Menschlichkeit! A. L. eil Korrespondenzen. + Berlin, 15. März. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg hat in der Pückler-Sache eine Entscheidung getroffen; der Bescheid aus die Beschwerde über den von der Berliner Polizei verfügbaren Ausschluß des Pücklerorgans vom Straßenhandel hat nachstehenden Wortlaut: „Der Beschwerde über polizeiliches Einschreiten gegen das öffentliche Verbresten und Ausrufen der Nr. 1 der Wochenschrift „Der