Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Von einem Vereinsmitgliede wird uns geschrieben [Rezension]
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 117 (sequence 2)
- Language
- German
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Briefkasten der Redaktion. 117 die Zustände Polens" einige die Juden Polens betreffende Sätze fortließ, welche die erste Veröffentlichung dieses Aufsatzes im Jahre l 832 enthielt. Hasse nennt es sogar Zeinen frechen Eingriff in die Absichten eines angesehenen verstorbenen Schriftstellers und eines hervorragenden Staatsmannes". Dazu ist Folgendes zu bemerken: Karpeles brachte den Abdruck der Abhandlung Moltkes in der Zeitschrift „Vom Fels zum Meer" in der Zeit vom Oktober 1884 bis März 1885. Daß damals Moltke noch lebte, sollte selbst ein „Geschichtsschreiber'' wie Profeffor Hasse wiffen. Wußte er das aber bei der Niederschrift seines Buches, so durfte er doch nicht Karpeles einen Eingriff in die Absichten eines „verstorbenen" Schriftstellers und Staatsmannes vorwerfen. Soll man nun annehmen, daß Professor Hasse das Todesjahr Moltkes nicht kennt, oder soll nran annehmen, daß er gegen befferes Wiffen seinen Lesern etwas vor flunkern wollte'? Das letztere ist doch bei einem „Ehrenmanne", wie Haffe, nicht anzunehmen; es bleibt also nur übrig, die Schuld einer unglaublichen Unwissenheit zuzuschreiben. Hasse hätte aber weiter wissen sollen, daß schon im Jahre 1891 die von ihm hier wiedergegebene Verdächtigung in der antisemitischen Presse verbreitet worden war, und daß dieselbe damals bereits dazu führte, daß das antisemitische „Volk" eine Berichtigung des Professor Joseph Kürschner bringen mußte, in welcher derselbe als Herausgeber der Zeitschrift „Vom Fels zum Meer" erklärte, daß General-Feldmarschall von Moltke die Erlaubnis zum Wiederabdruck seiner Abhandlung nur unter der ausdrücklichen schriftlichen Bedingung erteilte, daß die von Karpeles sortgelafsenen Sätze auch wirklich fortgelaffen würden. Graf Moltke hat auch im Jahre 1884 in einem Briefe, den er direkt an Gustav Karpeles richtete, erklärt, daß er als junger Offizier seine kleine Schrift „vor 50 Jahren aus schon damals erschienenen größeren Werken zufammengetragen" habe. Hiernach liegt kein Eingriff in die Absichten eines verstorbenen Schriftstellers und Staatsmannes vor, vielmehr handelte Gustav Karpeles getreu nach den Forderungen eines lebenden Schriftstellers und Staatsmannes und Karpeles hätte Gesetz und Sitte gröblich verletzt, wenn er dem Herzenswunsch des Prof. Haffe entsprechend die von dem letzteren vermißte Kritik der Juden wieder zum Abdruck gebracht hätte. Was hier als Richtigstellung der Haffe'schen Darstellung mitgeteilt wird, ist ja gradezu Gemeingut der gebildeten Welt. Daß der „Alldeutsche" Hasse nichts davon weiß, wirft ein grelles Schlaglicht aus die wissenschaftliche Bedeutung und die Objektivität seines angezogenen Werkes. Nur nebenher muß bemerkt werden, daß Haffe zur