Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Verkehr mit Russland
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 79 (sequence 7)
- Language
- German
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Die Juden und die Kaufmannsgerichts. 79 vom Bismarck-Kultus bis auf das Niveau dieses Rufferrfreundes herabzekommen sind und trotz dem noch einen ansehnlichen Anhaiig haben, macht es erklärlich, daß deutsche Unterhändler bei den Handelsvertragsverhandlungen nicht mehr erlangt haben oder nicht mehr erlangen konnten. Are Juden und die Karrfmarmsgerichte. Jä|fn Nr. 12 des 10. Jahrgangs beschäftigt sich die Zeitschrift „Im Deutschen Reich" an leitender Stelle mit dem deutsch-nationalen Handlungsgehilfenverband, insbesondere mit seiner Tätigkeit bei den Wahlen für die Kaufmannsgerichte. — Es ist gewiß Recht und Pflicht aller jüdischen Kaufleute, diesen Verband so energisch wie möglich zu bekämpfen. Daß sich der D. H. V. zu einer Macht entwickelt hat, verdankt er in erster Linie dem Umstande, daß die alten und gut fundierten anderen Handlungsgehilfen. Organisationen auf ihren Lorbeeren ausgeruht haben und sich von ihm haben überflügeln lassen. An dieser Lästigkeit sind aber auch die jüdischen Mtglieder dieser alten Verbände nicht ganz unschuldig. — Meines Erachtens wäre es daher durchaus angebracht, wenn man an die jüdischen Mitglieder der alten Verbände bei dieser Gelegenheit die Mahnung richtete, sich — zwar nicht in der Wahl der Agitations- Nittel — wohl aber in Energie und Rührigkeit den D. H. V. zum Muster zu nehmen. Dann wird auch der unnatürliche Zustand beseitigt werden, daß ein antisemitischer Verband gerade in demjenigen Zweige des deutschen Berufslebens eine Machtstellung einnehmen kann, indem von altersher die Juden sowohl nach der Kopfzahl wie nach ihrem Einfluß relativ am stärksten waren. Bei den Wahlen zu den Kaufmannsgerichten wird freilich vorerst zur Bekämpfung des D. H- D. nicht viel auszurichten sein. Diese Wahlen sie zu wählenden Beisitzer werden nach dem Prozentsatz der abgegebenen Stimmen auf die einzelnen Wählergruppen verteilt. — Wenn nun, um die Umständlichkeiten der Wahl zu verhindern, in oielen Städten die einzelnen Wählergruppen sich vorher auf eine einzige Kandidatenliste geeinigt und hierbei auch dem D. H. V. eine entsprechende Anzahl von Beisitzern zugebilligt haben, so wäre hiergegen auch von unserm Standpunkte nur dann etwas einzuwenden, wenn etwa deni D. H. V. mehr Beisitzer zugebiüigt worden sein