Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1905)
- Article
- Graf Pückler, z. Z. der einzige Vertreter des wahren Deutschtums
- Date
- 1905-01-01
- Page
- 9 (sequence 9)
- Language
- German
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Graf Pückler, z. Z. der einzige Vertreter des wahren Deutschtums. 9 verleitet werden. Gras Pückler fordert auf, die Gesetze beiseite zu lassen, sie zu umgehen, also direkten Widerstand gegen Gesetz, O dnung und Erhaltung des Staatswohls zu leisten. Hat sich der Angeklagte Graf Pückler schuldig gemacht, so ist das gleiche Lei dem Angeklagten Mtsching der Fall. Durch ihn sind die Pückler'schen Reden erst in die weite Oeffentlichkeit gedrungen. Er hat sich also ebenfalls strafbar gemacht, wenn auch in erheblich wilderem Maße. Bei der Strafabmessung komme erschwerend in Betracht, daß Graf Pückler wiederholt wegen desselben Vergehens vorbestraft ist. Die Polizei ist leider in vielen Fällen nrcht scharf genug vorgegangen, um dem Unfug zu steuern. Es komme ferner Ln Betracht, daß Graf Pückler den gebildeten Kreisen entstammt, daß er Referendar war, Rechte studiert hat und vor allen Dingen genügend gewarnt war. Die Roheit in seiner Ausdruckswe.se ist umso schärfer zu verurteilen, -a es sich um einen gebildeten Mann, einen Edelmann, handelt. Bei Grat P. hat sich der unbezähmbare Haß gegen die Juden bald zu einer fixen Idee ausgebildet. In seinen Reden hat der Angeklagte fortwährend Bibelzitate bei der Hand, und zwar in einer geradezu gemeinschädlichen Weise. Graf Pückler spricht in einem Atemzuge von Christus, Nächstenliebe und „verfluchter Bandes „totschlagen" und „krepieren"; das schöne Wort „Liebet Eure Nächsten" hat er bis jetzt noch nie fttiert. Aus diesen Gründen erscheine nur eine Freiheitsstrafe als angemessene Sühne, da die bisherige milde Bestrafung nichts geholfen hat, es vielmehr immer schlimmer wird. Bei Beendigung der Urteilspublikation springt Graf Pückler auf und ruft mit erregter und drohender Stimme dem Vorsitzenden zu: „Sie werden die Folgen dieses Urteils tragen; wir werden uns mit der Waffe weiter sprechen!" — Vors.: Herr- Staatsanwalt, ich bitte, das Gesch, welches eine derart unerhörte Ungebühr und Unverschämtheit bestraft, in Anwendung zu bringen. Staatsanwalt Nölting beantragt, eine sofort zu vollstreckende Ungebührstrafe von drei Tagen Haft über Graf Pückler zu verhängen. — Landgerichtsdirektor Kanzow gibt dem Angeklagten nochmals Gelegenheit, sich in entschuldigender Weise zu äußern. Dies wird jedoch von Graf Pückler verweigert, wenn nicht der Vorsitzende ebenfalls Verschiedenes zurücknehme. Nach kurzer Beratung wird der Angeklagte wegen Ungebühr vor Gericht in eine sofort zu vollstrcckende Ordnungsstrafe von 3 Tagen Haft genommen. Präs.: „Gerichtsdiener, Graf Pückler ist abzuführen. Die Schung m geschloffen!"