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Im deutschen Reich · 1905-01-01 · Heft 1 (Januar 1905) · p. 2

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 1 (Januar 1905)
Article
Graf Pückler, z. Z. der einzige Vertreter des wahren Deutschtums
Date
1905-01-01
Page
2 (sequence 2)
Language
German
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2 Im deutschen Reich. der gerauft ist, für befangen halten? — Angekl.: Ich halte solchen Herrn entschieden für befangen. — StaaLsanw.: Es handelt sich hier nicht um einen politischen Prozcß, sondern darum, ob jemand gegen die öffentliche Ordnung verstoßen bat. Ich bitte den Ablehnungsantrag abz-ulehnen. — Angekl.: Ich halte den Prozeß lediglich für einen politischen. — Präs.: Herr Verteidiger, wie stehen Sie Zu dem Anträge des Angeklagten? — Rechtsanw. Ulbrich: Nach dem, was der Herr Vorsitzende mitgeteilt hat, schließe ich mich dem Anträge nicht an. — Nach kurzer Beratung des Gerichts verkündet der Vorsitzende: „Der Gerichtshof hat den Adlehnungsanlrag als unbegründet abgelehnt. Der Gerichtshof steht auf dem Standpunkte, daß auch ein Richter jüdischen Glaubens nicht ohne weiteres als besangen zu betrachten sei, erst recht aber nicht ein Richter, der nicht jüdischen Glaubens ist, sondern nur von Juden abstammt und sich selbst nicht für befangen erklärt hat." Ueber die Verhandlung berichten die StaaLsbürger-Ztg. und der Berl. Lokal-Anzeiger Folgendes: Rechtsanw. Ulrich beantragt, sämtliche freisprechenden Urteile zu verlesen. Genau dieselben Ausdrücke, die hier zur Anklage stehen, hätten bereits der Prüfung der Gerichte unterlegen und zur Freisprechung des Angeklagten geführt, so daß der Angeklagte des Glaubens sein konnte, daß solche Ausdrücke unbeanstandet gebraucht werden können. — Der Vorsitzende schaltet hier ein, daß später doch verschiedene Verurteilungen stattgesunden haben. — Der Verteidiger beantragt weiter, sämtliche Polizeioffiziere zu laden, die die Versammlungen überwacht und sie nicht aufgelöst haben, woraus hervorgeht, daß sie objektiv nichts Strafbares darin erblickt haben und auch subjektiv der Meinung waren, daß die Reden des Angeklagten nicht solche aufreizende Wirkung hatten. — Präs.: Inzwischen ist aber gerade in einem Prozesse gegen den Angeklagten ein Reichsgen chtserkenntnis ergangen, worin gesagt wird: es komme nicht darauf an, welche Wirkung die Reden in der Versammlung haben, sondern wie sie hinausklingen, und wie sie aus diejenigen wirken, die sich bedroht fühlen. — Der Gerichtshof behält sich die Beschlußfassung über die Anträge vor. Ueber seine persönlichen Verhältnisse bemerkt Gras Pückler, er habe das Abiturienteneramen, den juristischen Doktor, das Reserendareramen in Celle und das Osfizierseramen gemacht und sei drei Jahre Referendar in Hermsdorf u. K, Hirschberg mnd Görlitz gewesen. Er sei seinerzeit Vertrauensmann im »Bund der Landwirte" gewesen und habe sich in den Dienst der Bauernbewegung gestellt. Dann habe er

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