Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1904)
- Article
- Berlin / J. P.
- Date
- 1904-12-01
- Page
- 671 (sequence 5)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 671 kammer vertrat, — der dabei die Werner'sche Rede als „bezahlte" Arbeit bezeichnet^ gleich darauf aber erklärte, er habe den Ausdruck nur im Sinne einer „bestellten" Arbeit anwenden wollen. Die darauf vom Abg. Werner angestrengte Privatklage blieb erfolglos, da das Berliner Schöffengericht dem Rechtsanwalt den Schutz des § 193 zubilligte und ihn freisprach. Abg. Werner legte hiergegen Berufung ein, da es seines Erachtens unwesentlich sei, ob der Angeklagte das Wort „bezahlt" oder „bestellt" gebraucht habe. Die Berufungskammer hielt es für erwiesen, daß der Ausdruck „bezahlte Arbeit" gebraucht worden und eine schwere Beleidigung des Abgeordneten im Sinne des § 186 St.-G.-B. sei. Rechtsanwalt Dr. Siegmann sei aber als Vertreter der „Viktoria" beauftragt gewesen, die Rede Werners zum Gegenstand der Erörterung zu machen, und aus der Form des Ausdrucks sei keineswegs die Absicht der Beleidigung zu erkennen. Deshalb wurde dem Angeklagten der Schutz des § 193 zugebilligt und die Berufung verworfen. Der „Confektionär" veröffentlicht eine von mehreren Einwohnern der Ehausseestraße an das Polizei-Präsidium gerichtete Petition, welche ach gegen das von mehreren dortigen Geschäften geübte „Anreißen vorübergehender Personen" richtet, welches zu ein^r wahren Plage der Anwohnerschaft geworden fein soll. Ein Schutz gegen derartige Belästigungen ist gewiß zu wünschen, wenn er aber, wie dies geschehen, von der „Staatsbürger-Zeitung" begeistert empfohlen wird, ist es schwer, darüber keine Satiren zu schreiben. Ein schlimmeres Anreißertum ist kaum denkbar, als die aufdringliche Art, in welcher die Passanten der Hauptstraßen Berlins unzählige Male durch Abonnements-Einladungen der „Staatsbürger-Zeitung", denen meistens eine blutrünstige Rede des Dreschgrafen vorgestellt war, in widerwärtigster Weise belästigt worden sind, ohne daß „diese skandalösen Vorgänge durch ganz energische Maßnahmen aus der Welt geschafft wurden." Die „Pückler-Vereinigung", welche durch die Form eines Festkommerses es dem Grafen Pückler ermöglichen wollte, trotz des Polizeiverbots wieder in Berlin eine Dreschrede zu halten, hatte sich verrechnet. Vor der Eröffnung des am 8. d. M. veranstalteten Kommerses nahm ein Polizeihauptmann mit einem Wachtmeister auf der Bühne Platz und erklärte, daß der Kommers als eine öffentliche Versammlung angesehen werde. Graf Pückler dürfe das Wort auch nicht zu Dankesaußerungen erteilt werden, da der Graf in einer früheren Versammlung seine Dankesworte lang ausgedehnt und mit den bekannten „Bildern" gewürzt hatte. Der Kommers ging vor sich, aber an Stelle des Grafen Pückler redete der bekannte General-Anzeiger-Redakteur