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Im deutschen Reich · 1904-12-01 · Heft 12 (Dezember 1904) · p. 648

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 12 (Dezember 1904)
Article
Reinliche Scheidung
Date
1904-12-01
Page
648 (sequence 2)
Language
German
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848 Im deutschen Reich. keit und Freundschaft bekundet haben; sie dürfen nicht mit Resignation oder Gleichmut und harmlosem Kopfschütteln Kenntnis davon nehmen, daß einzelne Glaubensgenossen und ganze Familien sich taufen laffen, obgleich sich alle diese so lange des liebevollsten Verkehrs und der Gastfreundschaft glaubenstreuer Lebensgefährten erfreuten. Wenn selbst bei Eiwachsenen eine glaubensreine Ueberzeugung als Grund für die Taufe unglaubwürdig erscheinen muß, so ist es ohne Zweifel für jeden Ehrbaren schimpflich und unwürdig, Kinder im zartesten Lebensalter, junge Mädchen und Jünglinge in Urteilslosem Bildungszustande und unmündigen Lebensverhältniffen zur Taufe zu führen oder zu veranlasien. Mit dieser nachsichtigen Beurteilung eines Treubruchs aus selbstischen Beweggründen muß endlich aufgeräumt werden; wir müssen diese Abtrünnigen unseren berechtigten Groll fühlen laffen, indem wir das Tischtuch zwischen uns und ihnen zerschneiden! Verschließen wir ihnen unsere gastfreien Häuser; sie haben nichts mehr mit unfern sittcnreinen und glaubenstreuen Familien, aus deren Kreisen sie sich aueschlicßen, zu schaffen! Leute, die öffentlich sich von uns losgesagt und bekannt haben, daß das, was uns heilig, lieb und teuer ist, sie nicht mit uns verbindet, müssen von uns gemieden werden! Sie haben uns verleugnet, wir ober kündigen ihnen nach Recht und Pflicht mit Entschiedenheit jede Gemeinschaft! Wir sind als deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens charakterfeste und unabhängige Männer, die ihre Ueberzeugung nicht äußerem Scheine noch irgend welchem Vorteile opfern! Beweisen wir das, indem wir alle, die durch die Taufe den jüdischen Glauben verleugnet und als minderwertig erklärt haben, von unfern Rockschößen abschütteln und sie eindringlichst ersuchen, sich auch gesellschaftlich denen zuzugesellen, welche die neuen Ankömmlinge in sozialer Beziehung willkommen heißen mögen! Diese Gesellschaft wird die Prämie gebührend einzuschätzen wiffen, die der Staat nach seinem Ermessen auf die Taufe ausgibt, und diese Gesellschaft mag die Kosten und Lasten dieser Prämie tragen. Die Beziehungen mit unseren im christlichen Glauben geborenen und erzogenen Mitbürgern iinmer freundlicher zu gestalten, ist gewiß der Wunsch aller glaubenstreuen deutschen Juden; Beziehungen zu ehemaligen Glaubensgenossen aber aufrecht zu erhalten, die unter Verachtung unseres Glaubens und ihrer und unserer Abstammung aus unseren' Reihen fahnenflüchtig ausgeschieden find, widerstrebt unseren Begriffen von Ehre und Treue! Hy. H.

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