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Im deutschen Reich · 1904-11-01 · Heft 11 (November 1904) · p. 630

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 11 (November 1904)
Article
[Ohne Titel]
Date
1904-11-01
Page
630 (sequence 4)
Language
German
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3ttt deutsche» Reich. «8(1 über die in Rede stehende Bekanntmachung zu beschweren, wollen wir doch auf die gestellten Anträge erwidern, daß die Anstellung eines nichtchristlichen Arztes in unserem von christlichen Diakonissen bedienten Krankenhause nicht erwünscht erschien, und daß der Leiter der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses, um Bewerbungen, die keine Berücksichtigung finden, zu verhindern, dies in der Bekanntmachung zum Ausdruck gebracht hat. Den Antrag, Herrn Dr. Bcrndt über das Unstatthafte seiner Anzeige aufzuklären, lehnen wir ab, weil in der Bekanntmachung nichts Unstatthaftes enthalten ist. Wir werden aber veranlassen, daß zukünftig bei der Ausschreibung ärztlicher Stellen eine Bemerkung über das religiöse Bekenntnis vermieden wird." Diese Antwort ist durchaus charakteristisch. Mit Rücksicht aus die „bedienenden" Personen des Krankenhauses kann also in Stralsund dem klaren Wortlaut von Gesetz und Verfassung nicht entsprochen werden; äußerlich soll aber künftig dies nicht zum Ausdruck kommen. So lautet die Antwort einer städtischen Behörde in einer Zeit, in der andere städtische Behörden eifrig darüber wachen, daß Gesetz und Recht in der städtischen Verwaltung von keiner Seite verkümmert werden. Dem Vorstand des „Vereins der Kaufberechtigten des Warenhauses für Deutsche Beamte" in Berlin, dem zahlreiche deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens angehören, haben wir mitgeteilt, daß di^ Fremden-Penston „Montebello" in Wildbad (Württemberg» zwar der Vereinbarung mit dem Verein gemäß den Mitgliedern eine Ermäßigung verheißt, davon die Juden aber durch ein großes Schild mit der Inschrift „Pension nur für Christen" ausschließt. Darauf ist uns nachstehender vom 10. Oktober datierter Bescheid zugrgangen: Dem Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens bestätigt das Direktorium den Eingang der gefälligen Zuschrift vom 4. Oktober, bedauert den Vorfall und erwidert ergebenst, daß die Abteilung für Verkehrserleichterungen mit der erforderlichen Weisung betreffs dieser Pension versehen werden wird. Hochachtungsvoll Verein der Kaufberechtigten des Warenhauses für deutsche Beamte. Direktorium. (Unterschrift). Danach scheint das verletzende Schild entfernt oder der Vertrag gelöst zu sein; jedes von beide» muß uns genügen!

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