Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 11 (November 1904)
- Article
- Zur Pückler-Sache
- Date
- 1904-11-01
- Page
- 576 (sequence 2)
- Language
- German
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576 Im deutschen Reich. Die vorseitig erwähnte Verfügung des Polizei-Präsidiums lauter: Der Polizei-Präsident. Tagebuch Nr. 2775. VII. G. 04. Berlin C. 25, Alexanderstr. 3/6, den 0. November 1904. Euer Wohlgeboren haben für Freitag, den 11. d. Mts, abends 9 Uhr, in dem Etablissement „Sanssouci", Kottbuserstr. 4;», eine öffentliche Versammlung angemeldet und in Folge der Anmeldung die durch 8 1 des Vereinsgesetzes vorgeschriebene Bescheinigung erhalten. In dieser Versammlung ist nach Inhalt Ihres Schreibens vom 7. d. M. Graf Pückler als Referent in Aussicht genommen. Aus dem gesamten Auftreten des Grafen Pückler, seinen Versammlungsreden und den von ihm herausgegebenen Druckschriften sind je länger, je mehr erhebliche Bedenken gegen seine geistige Zurechnungsfähigkeit entstanden. Sein Auftreten in öffentlichen Versammlungen ist unter diesen Umständen geeignet, ernstliche Störungen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit befürchten zu lassen und kann deshalb aus allgemein polizeilichen Rücksichten — § 10 I117 Allgemeinen Landr. — fernerhin nicht mehr geduldet werden. Der die Versammlung vom 11. d. M. überwachende Beamte hat deshalb Anweisung erhalten, ein Auftreten des Grafen Pückler als Redner nicht zuzulaffen. Euer Wohlgeboren fetze ich hiervon in Ihrer Eigenschaft als Einberufer mit-dem Ersuchen ergebenst in Kenntnis, durch entsprechende Vorkehrungen einem polizeilichen Eingreifen in die Versammlungsfreiheit Vorbeugen zu wollen. In Vertretung: An den Buchdruckereibesitzer Friedheim. Herrn Hermann Mitfching, Wohlgeb., hier.