Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 11 (November 1904)
- Article
- Zur Pückler-Sache
- Date
- 1904-11-01
- Page
- 575 (sequence 1)
- Language
- German
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Lettfchvifl des Lkütlslvttcks -Mn EtöMürzer Dischei ElubeiS. Grschriul zwölsmal im Ishvr. X. §crhr7g. Berlin, November 1904. Dr. 11 Zur Pückler-Sache. Die neuesten Reden des Grafen Piickler haben unter unseren Mitgliedern eine begreifliche Aufregung hervorgernfcn, die in überaus zahlreichen an nnS gerichteten Anfragen zum Ausdruck gelangt. Wir bitten unsere Mitglieder, davon überzeugt zu sein, daß wir sowohl bei den Strafvcrfolgnngswie bei den Verwaltungsbehörden alle nur irgend zulässigen Schritte getan haben, um den unseren Glaubensgenossen widerfahrenen Angriffen z» begegnen. Aber aus sachliche» Gründen sehen wir im Augenblick davon ab, über die von uns jetzt und früher getroffenen Maßnahmen ausführlich zu berichten. In dem Bescheide auf die Eingabe des Central-Vereins vom 25. Oktober d. Is. erklärt der Polizei-Präsident, „daß Maßnahmen getroffen worden sind, um die fernere Verbreitung von Pückler-Flugblättern aufreizenden Inhalts nach Möglichkeit zu verhindernd In dem Bescheide heißt es dann weiter: „Im Uebrigen ist in allen Fällen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür Vorlagen, polizeilicherseits zur Auflösung der Pückler-Versammlungen geschritten, sowie auch wegen des strafbaren Inhaltes der Reden und Flugblätter die Strafverfolgung gegen den Grafen Pückler und etwaigeMitschuIdige, wie Drucker, Verleger pp. durch Abgabe der Verhandlungen und Flugblätter an den Königlichen Staatsanwalt einaeleitet worden." Wie unsere Mitglieder aus der nachstehend veröffentlichten Ver. fügung deS Polizei-Präsidiums ersehen, ist inzwischen eine allerdings längst erwartete Wendung eingetreten, die dem gefährlichen Treiben deS Grafen Pückler doch Einhalt gebietet. LuchsnS -es keM-Lmiis-eiltsljtt SImäi« D. Asckss.