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Im deutschen Reich · 1904-10-01 · Heft 10 (Oktober 1904) · p. 572

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 10 (Oktober 1904)
Article
Zu dem Artikel "Jüdische Unteroffiziere" in Nr. 9 diese Zeitschrift
Date
1904-10-01
Page
572 (sequence 2)
Language
German
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572 3m deutschen Reich. wirklich auf solch wackeligen Stützen stehen, dann wehe dem Deutschen Reich! Herr v. W. könnte es alsdann noch erleben, daß der so mühsam aufgeführte Bau in kurzer Zeit in ein Nichts zusammcnfällt. Daß auch die Militärverwaltung die Ansicht des Herrn v. W. nicht teilt, beweist der Umstand, daß wir sehr viel jüdische Reserve-Unteroffiziere im deutschen Heere haben und diese doch im Ernstfälle auch aktiv Mitwirken müssen. Wenn Herr v. W. den Einzelfall, der sich im Kriege zugetragen haben soll, verallgemeinern will, so ist dieses durch nichts begründet. (Es gibt eben keine Regel ohne Ausnahme.) Ein Beweis für seine Begründung ist dieser Spezialfall unter keinen Umständen. Es kommen sehr viele Subordinationen gegen christliche Unteroffiziere vor. Woran liegt das? Meines Erachtens nach trägt nur die mangelhafte Ausbildung und rücksichtslose Behandlung von seiten der Unteroffiziere die Schuld daran. Die Heeresverwaltung müßte vor allem darnach trachten, sich tüchtige brauchbare Unteroffiziere heranzudilden, die den Lehrer und Erzieher in sich vereinigen, dann werden auch nicht so viel Prozesse wegen Soldatenmißhandlung nötig sein. Wollte die Verwaltung auch unter den jüdischen Staatsbürgern eine Auslese halten, sie würde nicht die schlechtesten Unteroffiziere finden, sondern solche, die ebenso begeistert ihrem Könige und Kaiser dienen und für ihn mit demselben Heldenmut in den Tod gehen würden, wie die christlichen Unteroffiziere. Gleichberechtigung in allen Zweigen muß die Devise eines konstitutionellen Staates sein. Dieselbe ist uns zwar durch das Gesetz zugesichert, jedoch besteht sie zum großen Teil nur in der Theorie; die Praxis liegt noch weit in der Ferne. Ist denn unser Verlangen so ungeheuerlich? Ist es nicht unser gutes Recht? Was ist es denn, was wir verlangen? Nur die Erfüllung deffen, was der Staat uns schuldet und uns das Gesetz garantiert. Wir dürfen ja dem Staate unsere Pflichte»: auch nicht vorenthalten! Ein Staat, der Anspruch auf den Namen „Kulturstaat" macht, muß vor allen Dingen dem Wahlspruch huldigen: „Gleiche Pflichten, gleiche Rechte!" Mögen diese Zeilen die Interessen der Staatsbürger jüdischen Glaubens fördern helfen! D. H. Gefr. d. Res. II. Die Besprechung in Nr. 9 Ihrer Zeitschrift „Im Deutschen Reich" über die Ansichten des Oberstleutnant a. D. v. Wartenberg, daß die Disziplin unter dem Kommando jüdischer Unteroffiziere leiden könne, veranlaßt mich, dergleichen Befürchtungen aus meiner eigenen

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