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Im deutschen Reich · 1904-10-01 · Heft 10 (Oktober 1904) · p. 545

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 10 (Oktober 1904)
Article
Berlin
Date
1904-10-01
Page
545 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 515 Die i«n preußischen Staat wegen Meineids bestraften Jahr Juden Sonstige Personen Insgesamt 1900 6 348 254 1901 7 392 399 1902 5 313 318 zus. 1000 bis 1902: 18 1053 1071 Im Durchschnitt der letzten 3 Jahre stellt sich hiernach der jüdische Anteil auf 1,68 % (18 unter 1071), für das letzte Jahr 1902 insbesondere auf 1,57% (5 unter 318). Wie ein Anteil von 30% herauskommen soll, ist ganz unerfindlich. Der Satz schwankt zwischen l und 2 %, übrigens auch bei Einschluß der anderen Verletzungen der Eidespflicht. Für Preußen pro 1902 stellt er sich in diesem Fall auf 1,68 % (12 unter 714). Mit der Einbeziehung von fahrlässigem Falscheid pp. wird aber meines Erachtens das Bild nur verwischt, das Ereb lis vecV'iff:ct. Die Tauglichkeit der Prozentsätze der an sich schwächer vertretenen Delikte für bündige Schlüsse über das Vorhandensein besonderer krimineller Anlagen bei den einzelnen Konfessionen erscheint aber überhaupt sehr zweifelhaft und zwar — von allem andern abgesehen — schon wegen der so ungleichen Konfessionsverteilung der Reichs- oder Landbevölkerung: die Verhältnisziffern der Juden als eines ganz geringen Bruchteils der Gesamtbevölkerung sind gegen zufällige Schwankungen ungleich empfindlicher, als die der christlichen Konfessionen. Wenn im ganzen Deutschen Reiche — vom Belt bis zur Donau — in einem Jahre mal 3 Juden mehr oder weniger, als im vorhergehenden wegen Meineids bestraft werden, so wird dies jeder als lediglich zufällig und jeder Beweiskraft entbehrend ansehen. Die drei Fälle aber würden von der Zahl^des Jahres 1902, welche wie oben angegeben sich auf 8 stellte, nicht weniger als 37,5 % bedeuten. Und in wesentlich gleichem Masie würde der Anteil der wegen Meineids bestraften Juden an der Gesamtzahl der Juden durch die 3 Fälle beeinflußt werden. Mit einem Wort: Die absolute Zahl der jüdischen Meineidsfälle ist an sich zu gering, als daß die daraus berechneten Verhältnisziffern mit den bezüglichen der christlichen Konfessionen die gleiche Stufe von Glaubwürdigkeit und Beweiskraft einzunehmen vermöchten. In der deutschen Kriminalstatistik für 1901 ist der Anteil der wichtigsten Strafarten an der strafwürdigen Bevölkerung jedes Be-

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