Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 9 (September 1904)
- Article
- Berlin
- Date
- 1904-09-01
- Page
- 482 (sequence 2)
- Language
- German
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482 Im deutschen Reich. Besteht Mi Oit eine konfessionell jüdische Schule? Wie viele Kinder besuchen die Schule? Wie viele Lehrer unterrichten an dieser Schule? Wie viele davon im Hauptamt? Unter letzteren wie viele nichtjüdische» Bekenntnisies? Hat die Schule die Eigenschaft einer öffentlichen Schule, oder die Eigenschaft einer Privatschule? Wie hoch ungefähr beläuft sich der jährlich von der jüdischen Gemeinde für diese Schule gezahlte Beitrag? Wie hoch ungefähr beläuft sich der jährlich der politischen Gemeinde für diese Schule gezahlte Beitrag? Wie hoch ungefähr beläuft sich dev jährlich von dem Staat für diese Schule gezahlte Beitrag? Bestehen noch Unterhaltungsbeiträge aus anderen Quellen? eventuell aus welchen Quellen und in welcher ungefähren .Höhe jährlich? Ist die Beibehaltung oder die Beseitigung der betreffenden konfessionell jüdischen Volksschule wünschenswert? eventuell aus welchen Gründen? Bestehen am Ort nicht konfessionelle Volksschulen, an denen jüdische Lehrer auch in anderen Fächern als jüdischem Religionsunterricht unterrichten? Welches sind diese Anstalten? Welches ist die Zahl solcher Lehrer? Welches ist die Anzahl der sie besuchenden jüdischen Kinder? Welche Mihfiände bestehen, deren Abstellung bei Gelegenheit des in Aussicht stehenden Schulunterhaltungsöesetzes zu erstreben wäre? Wie die „Zeit am Montag" vor einigen Wochen berichtete, hat Graf Pückler in seinen Vorträgen erklärt, es sei nunmehr Zeit, das Totschlägen und das Hinaustreiben der Juden aus Deutschland im einzelnen zu organisieren. So müffe sich jeder wackere Deutsche ein halbes Dutzend Juden vornehmen und mit diesen kurzen Prozeß machen. In jeden Laden eines Juden müsse einer hineingehen und den Juden oder dessen Frau in gemeiner Weise beleidigen. Sobald sich dann der Jude aufgebracht zeige und den Herausforderer hinausweisen wolle, müsse dieser „in der Notwehr" den Juden mit einem Stock niedcrhauen oder mit dem Revolver erschießen. Sodann forderte Pückler auf, eine allgemeine Jagd, besonders gegen diejenigen Juden zu veranstalten, deren Namen dem Tierreich entnommen seien. Jeden Löwen, Bär, Wolf, Fuchs u. s. w. dürfe jeder Deutsche niederschießen. Man hat zwar den Grasen Pückler als geisteskrank hinstellen wollen und zum Gegenstand psychiatrischer Beobachtung gemacht, ihm aber trotzdem gestattet, weitere Versammlungsvorträge anzukündigen. Dabei liegen schon Beweise dahin vor, daß es Leute gibt, welche sich durch Pücklers Aufreizungen veranlaßt fühlen, die Gedanken dieses „angeblich Unzurechnungsfähigen" in Taten umzusetzen. Dies zeigte eine am 25. Juli d. I. vor der 133. Abteilung des Berliner Schöffengerichts I verhandelte Anklage. Der Malergeselle Max H., ein bis-