Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1904-07-01
- Page
- 436 (sequence 2)
- Language
- German
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Am deustchen Reich. 43« Empsang der ersten Kommunion" verlangt. Diese Forderung beweist, daß Juden von vornherein ausgeschlossen werden. Die durch den Bescheid vom 5. März d. I. bei uns bestärkte Ueberzeugung, daß Ew. Exzellenz einen solchen grundsätzlichen Ausschluß von Kindern patriotisch gesinnter deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens von dem Unteroffizierberufe nicht billigen, gestatten wir uns an Eure Exzellenz die gehorsamste Bitte zu richten, die Bestimmungen über den Eintritt in Unteroffizier- Vorschulen bezw. Schulen dahin ändern zu lassen, daß „der Konfirmationsschein oder der Ausweis des Empfangs der ersten Kommunion nur von Bewerbern christlichen Bekenntnisses erfordert wird", uns aber geneigtest von der betreffenden Verfügung Kenntnis zu geben, dami wir unsere Glaubensgenossen darauf mehr und mehr verweisen können, in immer freudigerer Beteiligung am Heeresdienste das beste Mittel zur Ueberwindung kränkender Vorurteile zu erblicken. Ehrerbietigst Darauf ist uns nachstehender Bescheid zugegangen: Kriegs Ministerium. Nr. 244. 6. 04. A2. Berlin IV. 66, den 23. Juni 1004. Leipzigerstraße 5. Auf die Eingabe vom 16. Mai 1904 wird dem Central- Verein folgendes ergebenst erwidert: Die Ziffern 7d der Anlage 4 bezw. 10b der Anlage 3 der Dienstvorschrift für die Jnfanterieschulen enthalten überhaupt keine Bedingungen für die Aufnahme in eine Unteroffiziervorschule oder Unteroffizierschule, sondern nur eine Aufzählung der Anmeldepapiere; die Bedingungen find ausdrücklich für die Vorschulen in Ziffer 6, für die Schulen in Ziffer 6—9 jener Anlagen bezeichnet. Eine Abweisung junger, zum Diensteintritt fich meldender Leute jüdischen Glaubens wegen Fehlens der Konfirmationsscheine tc., also wegen ihrer Religionsangehörigkeit hat daher auch nach den angestellten Erhebungen in keinem Falle stattgesunden.