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Im deutschen Reich · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. 427

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
Berlin
Date
1904-07-01
Page
427 (sequence 7)
Language
German
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Korrespondenzen. 427 bürger-Ztg." einer jüdischen Firma kaum ernstlich Zitate aus dem Neuen Testamente zutrauen wird. Es wird ihr auch nicht unbekannt geblieben fein, daß in München kein vernünftiger Mensch angenommen hat, daß die Firma Hinzelmann in irgend einer Weise etwas mit dem Plakate an ihrem Neubau zu tun gehabt habe. S Magdeburg, 1. Juli. In der hier erscheinenden antisemitischen „Sachsenschau" waren kürzlich nachstehende gemütvolle Ausführungen zu lesen: „Ein achtenswerter Warenhausbrand suchte am Freitag früh das Warenhaus von Gebr. Barasch hierselbst heim. Um Uhr früh quoll Rauch aus den Fenstern. Die herbeigeeilte Feuerwehr stellte fest, daß mehrere Balken und Dielen in Brand geraten waren. Selbstverständlich wurde der Brand bald gelöscht. Es ist zu bedauern, daß das Feuer nicht zu einer Zeit aufkam, in welcher das Warenhaus von Landwirten und deren Frauen und Töchtern gefüllt war, welche bei ihrem Besuch der landwirtschaftlichen Ausstellung fast ausnahmslos dem Warenhaus einen Besuch abstatteten. Die guten Leute hätten dann einmal etwas erlebt, an das sie ihr ganzes Leben gedacht haben wurden." Dazu bemerkt ein hiesiges Blatt: „Es kommt nicht alle Tage vor, daß das Organ eines „Parteichens" erklärt, seiner Bewegung würde der größte Dienst erwiesen, wenn Angehörige seines Mittelstandes bei einer Feuerpanik zerstampft, zerquetscht und zertreten würden. Was doch der Haß gegen die Warenhäuser in dem Gehirn der Mittelstandsretter nicht alles zuwege bringt!" X: Frankfurt a. O., l. Juli. Wie das „Oder-Blatt" berichtet, hat die jüdische Gemeinde zu Küstrin eine Deputation an den Regierungs-Präsidenten von Dewitz in Frankfurt a. O. gesandt, um gegen den Beschluß des „Schächtverbots" seitens der dortigen städtischen Behörden Beschwerde zu führen. In dieser Sache soll eine gleiche Beschwerde an den Kultusminister abgesandt worden sein. Der dortige Magistrat hat übrigens bis jetzt das Schächtverbot noch nicht veröffentlicht. ± Sorau, 3. Juli. Bezüglich der Magiftratsvorlage, in welcher auf Grund eines Gutachtens des Schlachthofdirektorö ein Schächtverbot empfohlen wurde, hatte die hiesige Stadtverordicetenversammlung beschloffen, die Vorlage an den Magistrat mit dem Anheimgeben zurückgehen zu laffen, den Vorstand der Synagogen- Gemeinde zunächst protokollarisch zu vernehmen. (Heft 6, S. 360 dieser Zeitschrift). Der Magistrat hat diesem Verlangen genügt und am 26. Juni stand die Angelegenheit wiederum auf der Tagesordnung der Stadtverordneten-Ve.sammlung. In dieser Sitzung wurde mit-

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