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Im deutschen Reich · 1904-06-01 · Heft 6 (Juni 1904) · p. 318

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 6 (Juni 1904)
Article
Zur Geschichte der Aufnahme von Juden in die deutschen Burschenschaften
Date
1904-06-01
Page
318 (sequence 6)
Language
German
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318 Im deutschen Reich. geht es genau, wie neulich mit dem Juslizrat in Breslau (der Name ist mir entfallen), der in einem Jmmediat-Gesuch an Se. Majestät sich über die Nichtbefördcrung und Nichlqualifikalicn seines Sohnes zum Reserve-Offizier beschwerte. — Der Vater, Vo>sitzender der Anwaltskammer, selbst alter Offizier und Witter des Eisernen Kreuzes, erhielt auf dem Instanzenwege den Bescheid, daß sein Sohn sich nicht zum Reserve-Offiziere qualifizierte. Auf ein erneutes Gesuch, in dem der Vater unter Beweis stellte, daß sein Sohn dienstlich wie außerdienstlich sich makellos geführt hätte, und daß allein der Jude zurückgewiejen wäre, erhielt er gar keinen Bescheid. Offiziell hat er sich nicht qualifiziert, nicht deswegen, weil er Jude war, nein, derartige veraltete Anschauungen herrschen nicht in unscrn Offizierskreisen, derartige Bestimmungen existieren auch nicht. In jedem einzelnen Falle wird in veller Würdigung der militärischen Eiaenschaften, Führung, Diensteifer rc. die Qualifikation zum Reserve-Oifizier in gerechter Weise abgeschäht. Leider Goties hat in den letzten 20 Jahren in Preußen sich kein zum Reterve-Oifizier tauglicher Jude gefunden; höchstens zum Sanitäts- Offizier der Reserve (da braucht man natürlich möglichst viel Aerzte). Warum beschweren sich die arroganten Juden!. So geht es bei uns in Preußen jetzt überall, in den Logen, Kasinos, oberen und mittleren Gesellschaftskreisen und natürlich auch in der Studentenschaft und als Teil derselben in der Burschenschaft. Mir ist ein Ort bekannt, wo sich ein Oberlandesgericht befindet. Dort besteht ein gemeinschaftlicher Mittagetisch der Herren Referendare „Das jüngste Gericht". Jeder Referendar ist dort porso zugelassen, nur der Jude ist ausgeschloffen. — Den letzten krassen Fall ausgenommen, besteht keine Bestimmung, kein Paragraph, keine Animosität, in jedem einzelnen Falle wird in gerechter Beurteilung der gesell;chaftlichen, sozialen und persönlichen Eigenschaften der Bewerber abgeurteilt; leider Gottes qualifizieren sich die Juden niemals. Vor kurzem hat im preußischen Landtage auf die Anzapfung des freisinnigen Abgeordneten Eickhoff (alter Burschenschafter) wegen der prinzipiellen Richtdeförderung von Juden zu Reserve > Offizieren meiner Erinnerung nach der Kriegsminister v. Einem erwidert, daß keine Allerhöchsten Bestimmungen die Nichtbeförderung von Juden betreffend existierten! — Und da beschweren sich die arroganten Juden noch. Nach der Verfaffung sind alle Preußen vor dem Gesetze gleich!

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