Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- Berlin
- Date
- 1904-05-01
- Page
- 298 (sequence 9)
- Language
- German
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29$ Im deutschen Reich. den Sozialdemokraten paktiert habe, sei bereits in dem Prozeß wider Professor Kropatscheck in Berlin nachgewiesen worden. Er sei in der Hauptsache von — Freisinnigen gewählt worden. Wenn ihm auch einige Sozialdemokraten ihre Stimme gegeben hätten, so könne er nicht dafür. Der Prozeß, den er mit seiner Schwester geführt, sei keineswegs entehrend für ihn gewesen. Er gebe zu, daß er mit seiner Hausdame intime Beziehungen unterhalten habe. Er habe deshalb sein Pfarramt niedergelegt, obwohl es ihm sehr zweifelhaft sei, daß das Konsistorium deshalb auf seine Amtsentsehung erkannt hätte. Unglück (!) könne jeder einmal haben-, es liege aber kein Anlah vor, ihn deshalb als Rouö zu bezeichnen. Krösell wandte sich m weiteren gegen den Verteidiger und bemerkte: Er könnte auch schließlich sagen: Ein Rechtsanwalt, der dies behauptet, sei ein .... — Vors. (Krösell unterbrechend): „Sie haben kein Recht, den Herrn Verteidiger zu beleidigen". Nach nur kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende das Urteil, in dem ausgeführt wird, daß der Gerichtshof in mindestens drei Fällen den Nachweis für geführt erachtet hat, daß Krösell bewußt die Unwahrheit gesagt habe. Der Gerichtshof hat eine Beleidigung für vorliegend erachtet, aber mit Rücksicht auf die Erregung, in der sich der Angeklagte angesichts der Wahlbewegung befand, eine Geldstrafe von 190 Mark, eventuell 19 Tage Gefängnis für eine ausreichende Sühne erachtet". Krösell hat gegen diese milde Bestrafung seines Gegners Berufung eingelegt. Wie die „Staatsbürger-Zlg." berichtet, hat Graf Pückler gegen den Redakteur der „Mitteilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus", Brandt, Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Das Bruhn'sche Blatt fügt hinzu: „Dieselben Herrschaften, die bei jeder Gelegenheit nach dem Staatsanwalt schreien, wenn von deutscher Seite einmal einem Juden auf die Hühneraugen getreten wird, glauben ihre Mitmenschen ungestraft beschimpfen und verhöhnen zu dürfen." Liegt die Sache nicht umgekehrt'( Derselbe Graf, der fast allabendlich seine jüdischen Mitmenschen ungestraft beschimpft und verhöhnt, schreit nach dem Staatsanwalt, weil er sich durch die von dem Redakteur Brandt veröffentlichten Erlebnisse mit dem Grafen Pückler auf der Festung Weichselmünde verhöhnt glaubt. Die antisemitischen Wortführer scheinen von dem Wahn befangen, daß sie das Schimpf-Privilegium besitzen, selbst aber gegen jeden ähnlichen Angriff geschützt werden müffen. Der Abg. Liebermann von Sonnenberg hat es erst kürzlich wieder durchgesetzt, daß von der Kasseler Strafkammer zwei Drucker eines Wahlflugblattes, in dem er beleidigt worden, zu je 50 Mk. Geldstrafe verurteilt wurden.