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Im deutschen Reich · 1904-05-01 · Heft 5 (Mai 1904) · p. 289

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 5 (Mai 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-05-01
Page
289 (sequence 14)
Language
German
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Umschau. 289 zugestandene Mangelhaftigkeit der russischen Judengesetze eine mildere Praxis, zunächst bis zum Ende des Krieges vorgeschrieben wird. Fast gleichzeitig hat der Gouverneur von Beffarabien ein strenges Verbot gegen Ansammlungen in den Straßen und Versammlungen in Privatwohnungen, sowie gegen das Tragen von Waffen erlassen. Es war dies um so nötiger, als im März in Südrußland eine wütende Proklamation maffenhaft verbreitet wurde, in welcher die „Rechtgläubigen" unter Berufung auf den angeblichen Willen des Zaren aufgefordert wurden, die angeblich mit den Japanern sympathisirenden Juden während der russischen Ostertage zu ermorden. Wie die „Rowosti" berichtete, hat deshalb der Gouverneur von Bessarabien die Geistlichkeit aufgefordert, diesem Unwesen entgegenzutreten, worauf das Konsistorium Folgendes beschlossen hat: „Den Geistlichen aller Kirchen der Eparchie ist durch Rundschreiben mitzuteilen, daß sie bei jeder Gelegenheit ihre Gemeindemitglieder darüber aufzuklären haben, daß sich die beffarabijchen Juden zu den Ereigniffen im fernen Osten ebenso wie die übrige Bevölkerung verhalten und auch wie diese freiwillig Opfer bringen. Was die von übelgesinnten Personen verbreiteten Gerüchte anbetrifft, wonach die Juden Geld für die Japaner sammeln sollen, so sind diese Gerüchte absolut unbegründet. Schließlich wird den Geistlichen vorgeschrieben Aeußerungen eines feindlichen Verhaltens zu den Juden sofort zur Kenntnis der Eparchialobrigkeit zu bringen." Die zum russischen Osterfeste befürchteten Mißhandlungen der Juden sind infolge dieser Vorkehrungen ausgeblieben. Der Vorgang ist lehrreich: die Massen sind ebenso leicht zum Guten wie zum Bösen zu lenken; keine Regierung kann sich bei kulturwidrigen Maßnahmen damit entschuldigen, daß sie der Zeitströmung, dem angeblichen Volkswillen, Rechnung zu tragen habe. Die sogenannten „Imponderabilien" sind fast immer nur das Werk ehrgeiziger oder gewissenloser Aufwiegler und eine Regierung muß hoch über dem Parteitreiben stehen; sie hat nicht diesem Kunstgebilde, sondern den Satzungen des Rechts und der Gerechtigkeit Rechnung zu tragen! A. L. «1*

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