Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- Der Verband der deutschen Juden
- Date
- 1904-05-01
- Page
- 254 (sequence 2)
- Language
- German
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254 Im deutschen Reich. glaubte, der Bedeutung eines Verbandes bewußt geworden sei, daß die Sympathieen, die der Sache entgegengebracht würden, uneingeschränkte seien. Nirgends in Deutschland sei man der Meinung gewesen, daß es sich um einen Gedanken handle, der nicht der Propagierung wert gewesen wäre. Ueber die Notwendigkeit der Schaffung einer Gesamtverlretnng werde eine Aussprache kaum mehr nötig sein, und einig seien alle, daß diese Organisation eine segensreiche werden muffe, wenn sie in der richtigen Weise ausgebildet werde. An der Versammlung werde es sein, die Wünsche betreffs einer Aenderung der vorgeschlagenen Ausgestaltung des Verbandes zu äußern und in der Abstimmung ein Werk zu beschließen, das, wie alle überzeugt sein werden, zum Segen unseres geliebten Vaterlandes und zum Segen unserer Glaubensgemeinschaft ausschlagen werde. Dr. Horwitz beklagt alsdann die getroffene Einteilung der Delegationen als recht mangelhaft, an der Hand der Satzungen werde es aber erst möglich sein, eine beffere Einteilung zu treffen. Nach Verlesung der Präsenzlistebespricht alsdann Prof. Dr. Philippson Ln einem groß angelegten Referate die Zwecke und Ziele des Verbandes. Er hebt hervor, daß die Versammlung in einem epochemachenden Moment vereinigt sei, um nach fast zweitausendjähriger Geschichte zu gemeiufamem Tun und gemeinsamem Wirken zusammenzufaffen, ein Moment, wie er für die ganze Zukunft der deutschen Israeliten von maßgebender Bedeutung sein werde. Ohne Uebertreibung. könne man sagen, daß die Augen des ganzen deutschen Israels auf dieser Versammlung ruhen, und man dürfe hoffen, daß der Geist, der die heutige Versammlung beherrschen werde, der gespannten ÄnfmerksamkeiL des gesamten jüdischen Deutschlands entsprechen werde. Er verweist auf die in dem Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 29. November v. I. gegebene Vorgeschichte und aus die dort gefaßten Beschlüsse. Zur näheren Kennzeichnung aller den Juden im deutschen Reiche gemeinsamen Interessen legt er zunächst das Negative dar, worin die Jntereffen nicht bestehen sollen. Es könne sich nicht um «ine Einmischung in die inneren Kultus- und Gcmeindeangelegenheiten handeln, die von jeder Gemeinde selber in voller Autonomie geregelt und fefigesteüt' werden müssen. Die verschiedenen religiösen Richtungen innerhalb des Judentums würden, wie es in den Satzungen ausdrücklich niedergelegt sei, von der neuen Vereinigung nichts zu fürchten haben; die religiöse Freiheit einer jeden Gemeinde werde von dem Verbände niemals angetastet werden. Die- Interessen des Verbandes könnten sich nur auf Deutschland und deutsche Angelegenheiten, soweit sie das Judentum betreffen, beziehen.