Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 4 (April 1904)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1904-04-01
- Page
- 248 (sequence 10)
- Language
- German
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248 Im deutschen Reich. veranlaßte uns zu einer Beschwerde bei Se. Excellenz dem komandierenden General des XVIII. Armeekorps. Darauf erfolgte der nachstehende, vom 25. v. M. aus Frankfurt a. M. datierte Bescheid: ,Auf die Eingabe vom 1. v. M. erwidert dem Centralverein das Generalkommando ergebenst, daß den gemachten Angaben näher getreten ist. Dem Kaufmann.zu Wiesbaden ist entsprechender Bescheid zugegangcn." Der Tagespresse (Frankfurter Zeitung, Augsb. Abendzeitung u. s. w.) ist über diesen Bescheid aus Wiesbaden berichtet worden: „Ein junger israelitischer Kaufmann hatte sich als Zweijährig - Freiwilliger bei einer Batterie des Artillerie- Regiments Nr.27 gemeldet. Der Hauptmann erklärte ihm unter Berufung auf die Weisung einer anderen Dienststelle mit dem Ausdruck des Bedauerns, daß er israelitische Freiwillige nicht mehr annehmen dürfe. Durch Vermittlung des Central - Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wurde dagegen Beschwerde geführt, infolge deren vom kommandierenden General des 18. Armeekorps der schriftliche Bescheid kam, daß die Zurückweisung eines Freiwilligen seines Glaubens wegen „nach den geschlichen Bestimmungen ungerechtfertigt" sei. Das Erforderliche sei veranlißt worden und dem Bewerber werde anheimgestellt, sein Gesuch beim Regiment zu erneuern. Er hatte sich aber inzwischen schon bei einem anderen Truppenteil gemeldet und war angenommen worden. Der ersten Abweisung soll ein Mißverständnis zu Grunde gelegen haben. Wie dieses entstehen konnte, ist nicht ganz aufgeklärt worden, zumal der oben erwähnte Hauptmann für seine Person nicht des Antisemitismus verdächtig ist, da bei seiner Batterie in der letzten Zeit zwei jüdische Einjährige zu Vizefeldwebeln befördert worden waren." — Auch in einem anderen Falle ist durch dasselbe Generalkommando erfreulicherweise Remedur erfolgt, wie aus folgendem Bescheide vom 28. v. Mts. hervorgeht: „Auf das gefällige Schreiben vom 24. d. Mts. erwidert das Generalkommando ergebenst, daß der in Frage stehende Vorfall bei dem HI. Bataillon Jnfanterie- Leibregiments Großherzogin (3. Grohh. Hessischen) Nr. 117 anläßlich der Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers und Königs bereits am 16. Februar d. Js. seine Erledigung gefunden hat." — Zweifellos ist die Erledigung in dem Sinne erfolgt, daß der deutsche Soldat jüdischen Glaubens seiner Dienstpflicht freudigen Herzens genügen kann. A. L.