Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 4 (April 1904)
- Article
- Die Juden als Soldaten
- Date
- 1904-04-01
- Page
- 190 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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190 Im deutschen Reich. länger diejenigen Stellen in der Armee vorenthalten werden, die ihren Fähigkeiten entsprechen." Am Tage darauf gab der Kriegsminister eine Erklärung ab, die nach dem stenographischen Protokoll wie folgt lautet: „Meine Herren, der Herr Abgeordnete Eickhoff hat gestern durch den Mund des Herrn Abgeordneten Müller-Meiningen sich dahin mir gegenüber äußern lassen, er hätte erwartet, eine Antwort zu bekommen. Er hatte Klage darüber geführt, daß ein junger Mann jüdischen Glaubens nicht als Freiwilliger angenommen worden sei bei einem Regiment, und daß ihm gesagt sei, er würde abgewiesen, weil er Jude wäre. Der Fall hat seine Richtigkeit. Ich bin damit befaßt worden — nicht, wie der Abgeordnete Eickhoff meinte, mein Vorgänger — und ich habe sofort dem Generalkommando gegenüber ausgesprochen, daß das ein durchaus unzulässiges Verhalten des Kompagniechefs sei, und daß Remedur eintreten müffe. Dafür ist auch gesorgt. Nun hat auch der Herr Abgeordnete Eickhoff die Frage an mich gerichtet: ist denn dieser Mann durch Korpöbefehl nachher angenommen? Meine Herren, dazu hatte der kommandierende General kein Recht, zu verfügen: er wird eingestellt. Derjenige, der freiwillig eintreten will, sucht sich seinen Truppenteil aus, und ob ein Mann, der sich gemeldet hat und abgewiesen worden ist, sich durch Korpsbefehl den Eintritt erzwingen lasten möchte, das ist mir sehr zweifelhaft. (Sehlwahr! rechts.) Das möchte ich Herrn Eickhoff darauf erwidert haben. Er hat dann den Eintritt jüdischer Männer als Offiziere und Unteroffiziere in die Armee berührt. Ich kann darauf erklären: es bestehen weder gesetzliche noch Verwaltungsbestimmungen, die dies auf irgend eine Weise verhindern. Ich kann den Betreffenden nur anheimgeben, diesen Gesetzen entsprechend zu verfahren." Diese Erklärung hat die Sache in keiner Weise geklärt; es bedurfte derselben nicht, um einen Rechtszustand festzustellen, den niemand bezweifeln konnte. Gesetzlich steht dem nichts iw Wege, daß ein Jude eine Offizierflellung erhält, falls er die Voraussetzungen erfüllt, unter denen eine solche Stellung übertragen wird. Die »Voss. Zeitung" bemerkt aber sehr richtig dazu: »Don diesem gesetzlich bestehenden Zustand weicht der tatsächliche weit ab. Seit Jahrzehnten gibt es keine jüdischen Berufsoffiziere mehr im Heere, und auch zu Reserveoffizieren werden Juden in Preußen längst nicht niehr befördert. Die Betretung des Beschwerdeweges verspricht