Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Der Mord in Stegers vor den Konitzer Geschworenen
- Date
- 1904-02-01
- Page
- 69 (sequence 2)
- Language
- German
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69 Der Mord in Siegers vor den Komtzer Geschworenen. AgitationSreisen niemals in Siegers gesprochen, also die dortige Bevölkerung auch nicht gegen die Juden aufgercist haben könne. Gerade dort habe man ihm jedesmal die Säle verweigert. Der V rlauf des Prozesses und der ganze Vorgang, bei dem der zugewandcrte jüdische Schriftsetzer infolge roher Mißhandlungen fanatisch, r Rrtualmord- Gläubigen fem Leben einbüßre, baden aber deutlich gezeigt, welches Gewicht auf solche Beschönigung einer Agitation zu legen ist, die einen auf niedriger Kulturstufe stehenden Teil der Bevölkerung rief erregt, auch wenn die Aufteizung in keiner öffentlichen Versammlung erfolgt/ Die unendlich traurige TvtlchlagS-Affäre kam am 18. Januar d. I. zur Verhandlung vor dem Schwurgericht — in Könitz, also in der Stadt, welche vor und nach dem auch j tzt noch unaufgeklärten Tode Ernst Wmters den Mittelpunkt jener Aufreizungen gebildet hat, welche immer noch die Gemüter der westpreußischen Bevölkerung erregen. Vor den Konitzer Geschworenen hatten sich nun am 18. Januar infolge der Ausschreitungen in dem Schülkeschen Gasthofe nicht alle., die an denselben beteiligt waren, sondern nur die Urheber des Totschlags zu verantworten. Unter der Anklage der Körperverletz'ing mit tö l-.chem Ausgange standen der Schlossermeister Max Hahn und der Nachtwächter Johann Vergin aus Stegers. Verteidigt wurden sie durch die Rechtsanwälte Hasse und Gebauer, den Vorsitzenden des sog. „Aufklärungs-Comitsö", das sich bald nach der Ermordung Winters in Konih gebildet hatte. Die Verhandlungen standen unter der Leitung des Landgerichtsdirektors Men swing, der erst seit kurzem in Könitz amtiert — bekanntlich hat in Könitz in den letzten beiden Jahren ein sehr starker Beamtenwechtel stattgefunden. Die Anklage vertrat der Erst-? Staatsanwalt Schweigger, der auch seinerzeit die Anklage in dem Meineidsprozeß gegen den Fleischergesellen Moritz Lewy vertreten hat. Unter den Geschworenen befand sich ein einziger Jude, der Kaufmann Salomon Friedländer aus Zempelburg, der vom Staateanwalt angenommen, aber von dem Verteidiger, Rechtsanwalt Gebauer, abgrlehnt wurde. Die Angeklagten, beide in mittlerem Mannesalter stehend, erschienen in bäuerlicher Kleidung. Der Vorsitzende bezeichnete es zunächst als erforderlich, festzustellen, ob der Angeklagte Hahn überhaupt verhandlungefähig fei. vr. weö. Neuß, der den Angeklagten in Bublch behandelt hatte, bekundete auf Bcfiagen des Vorsitzenden, daß der Angeklagte stark zum Alkohol neige. Kreisarzt Dr. König bemerkte aber, er halte den Angeklagten für verhandlungsfähig und fei auch der Ansicht, daß er bei Begehung der Tat sich in einem Zustande befunden habe, in dem feine freie WrUensbestimmung nicht ausgeschlossen gewesen sei.