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Im deutschen Reich · 1904-01-01 · Heft 1 (Januar 1904) · p. 37

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 1 (Januar 1904)
Article
Berlin
Date
1904-01-01
Page
37 (sequence 5)
Language
German
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Korrespondenzen. 37 Interessen verkaufe, oder mit ihr einen Pool bilde, um auf diese Weise einem Kampfe um den deutschen Markt aus dem Wege zu gehen. Dazu bemerkt die Staatebürger-Zeitung: „Wie konnte das „Berliner Tageblattt" bei seinen nahen Beziehungen zu Bank und Börse im Ernst glauben, daß das Interesse der deutschen Banken für rumänisches Petroleum eine andere Unterlage habe, als den Wunsch, sich mit Herrn Rockefeller in die Auswucherung der Konsumentenwelt zu teilen?" Um feurige Kohlen auf das Haupt der Firma Bruhn und Genossen zu laden, werden voraussichtlich die der „Auswucherung der Konsumentenwelt" beschuldigten beiden deutschen Großbanken den Fortbestand des ihnen so feindlich gesinnten Blattes auch künftig durch seitenlange gutbezahlte Inserate sichern! Nach „Dippoldscher Erziehungsmethode" hat man freilich die Hand zu küssen, die einen eben mißhandelt hat. Die „Staatsbürger-Ztg." sah sich zur Veröffentlichung nach, stehender Abbitte veranlaßt: „In Sachen Deszöfv, Schmidt und Genossen erklärt der Privatbeklagte Weber, daß es ihm ferngelegen habe, bei der Uebernahme des Artikels „Ein gefährlicher Taubenschlag" aus der „Deutschen Handelswacht" in Nr. 181 der „Staatsbürger-Ztg." vom 6. Mai 1903 den Privatkläger zu beleidigen, und daß, wenn aus der Form eine Beleidigung zu entnehmen sei, er dies bedauere." Eine Beleidigungsklage des Kaufmanns Wilhelm Stein gegen den verantwortlichen Redakteur der „Deutschen Tageszeitung" Ernst Schacht, wurde kürzlich vor dem hiesigen Schöffengericht verhandelt. Das Stein'sche Warenhaus, das in der Chausseestraßc eine umfangreiche Nahrungsmittel-Abteilung besitzt, kündigte für sogenannte „Ausnahmetage" außergewöhnlich billige Preise für Würste an. Ein darauf gegen die vermeintlichen Schleuderpreise gerichteter Artikel der „Allg. Fleischerzertung" war von der „Deutschen Tageszeitung" mit einem Zusatze abgedruckt worden, in dem von „Judenwurst" die Rede war. In der Verhandlung bestritt der Beklagte jede Absicht der Beleidigung und versicherte, daß er den Artikel nur aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgenommen habe. Der Privatkläger versicherte seinerseits, daß er seine Fleischwaren von durchaus reellen Lieferanten beziehe, und bei der Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß Wurstsabrikanten en gros dabei mit einem minimalen Nutzen arbeiten. Rechtsanwalt Ulrich erklärte darauf für den Beklagten, daß er auf weitere Beweisaufnahme verzichte; der Beklagte selbst aber nahm den in Nr. 518 der „Deutschen Tageszeitung" vom 4. November 1902 zum Ausdruck gebrachten Verdacht zurück und übernahm die Kosten des Verfahrens.

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