Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 11 (November 1903)
- Article
- Der Centralverein und die politischen Wahlen
- Date
- 1903-11-01
- Page
- 649 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2316602-2316701-2316712-2332330--11706-2332424- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Central-Verein und die politischen Wahlen. 619 Theodosius II. und dann Justinian ans Ruder gekommen waren, erschienen zum ersten Mal beschränkende Judengesetze. Damals wurde zum ersten Mal den Juden verboten, öffentliche Aemrer anzunehmen und dergleichen mehr. Seit dieser Zeit ohne Unterbrechung, bis zur Emanzipation der Juden in unserem Vaterlande ist es so geblieben, und nun frage ich, meine Herren: Was war damals der Grund, daß diese Entrechtung der Juden stattfand? Ich habe mir eine Stelle aus jenem Judengesetz ausgeschrieben, weil sie genau den Geistesstand der damaligen Zeit kennzeichnet, weil sie zeigt, daß die Behauptung unwahr ist, daß die Juden deshalb entrechtet wurden, weil sie schlechte Bürger waren. Kein Wort davon steht in der Begründung geschrieben. Die Begründung sagt vielmehr — ich will sie, weil sie zu lang ist, nicht wörtlich vorlesen — und, meine Damen und Herren, Sie werden darüber lachen und mit gutem Recht, so traurig es ist — die Begründung lautet sehr pathetisch: „Wir könncn das nicht mit ansehen, die Natur bäumt sich dagegen auf. Weshalb will der Frühling nicht milde werden, weshalb greift der Winter so tief in die Furche, daß der Landmann seine Hoffnungen zerstört flehte Immer nur deshalb — sagt dieses Gesetz — weil wir eine Reihe von Leuten hier unter uns dulden in öffentlichen Aewtern, in Ehrenstellungen, die die Majestät Gottes nicht achten." Damit also allein, ganz ausschließlich mit einem religiösen Moment, und zwar mit einem sehr stark abergläubisch-religiösen Moment wird die Entrechtung der Juden begründet, und seit dieser Zeit waren keine neuen Gesetze nötig, auch nicht er]'dnenen, sondern es setzte sich nur dieser Zustand fort. Römisches Recht ist es, das hier die Antisemiten wieder einführen wollen, während im deutschen Recht ursprünglich gar keine Rede von einer verschiedenen Behandlung der Bürger je nach ihrem Glauben war. Meine Damen und Herren! Wenn wir das bedenken, daß es stch in Wirklichkeit hier lediglich um religiöse, abergläubische Motive handelte und wenn wir bedenken, daß heute die Priester der Religion — ich hatte vorhin das hessische Konsistorium protestantischer Religion und den Pfarrer Franck katholischer Religion zitiert — wenn wir bedenken, daß heut die Priester der christlichen Konfessionen frei von dem schrecklichen Aberglauben sind, daun werden wir in der Tat sagen dürfen, daß der Grund eigentlich fortgefallen ist, der ursprünglich zur Unterdrückung der Juden geführt hat, dann dürfte es überhaupt keinem Menschen mehr einfallen, diese Unterdrückung noch irgendwie aufrecht zu erhalten. Dies Dekret des römischen Kaisers schließt mit den Worten, daß zur Aussöhnung Gottes, zur