Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1903)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1903-10-01
- Page
- 603 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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- Calw 1× ep/1044316
- Elbląg 1× ep/1047890
- Rottweil 1× ep/1048090
OCR text
Vereinsnachrichten. 603 Unfern cm die deutschen Handelskammern gerichteten Ersuchen, bei der Reichsregierung dahin vorstellig zu werden, daß sie auf eine gleichmäßige Behandlung aller deutschen KaufleuLe im Handelsverkebr mit Rußland bei dem Abschlüsse eines deutschrussischen Handelsvertrags hinwirken wolle, haben seit unserer Mitteilung im Augusthefte dieser Zeitschrift noch folgende Handelskammern Rechnung getragen: Die Aeltesten der Kaufmannschaft zu Elbing, die Handelskammern zu Trier, Insterburg, Hagen, Lauban, Iserlohn, Landeshut, Rottweil und Calw. Demnach sind 98 deutsche Handelskammern mit uns der Meinung, daß der russischen Regierung eine verschiedenartige Behandlung deutscher Staatsbürger je nach ihrem religiösen Bekenntnisse nicht zusteht und nicht zugestanden werden kann, ohne der Ehre des großen deutschen Reiches und dem Interesse der gesamten deutschen Handelswelt Eintrag zu tun. Am 2. Oktober teilte uns u. a. die Handelskammer Stuttgart mit, daß sie in ihrer Plenarsitzung am 25. September unsere Eingabe einstimmig befürwortet und sodann in diesem Sinne Höherenorts vorgelegt habe. Im Wahlkreise Deutsch-Krone ist seinerzeit für Herrn Lehrer- Otto Berg aus Heinersdorf, welcher dort als Kandidat der Antisemiten tätig war, ein Flugblatt verbreitet worden, welches vielfach Anstoß erregte. In diesem Flugblatte, dessen Verbreitung unter den Augen und mit Einverständnis des Kandidaten vor sich ging, war die öffentlich und amtlich widerlegte Behauptung enthalten, daß Juden den Gvmnasiaften Winter in Könitz ermordet hätten, und diese Tat nur durch die Wahl des Lehrers Otto Berg zum Reichstagsabgeordueten genügend zu sühnen sei. Ueber die Verbreitung dieses Flugblattes hat der Central-Verein mit dem Anträge auf disziplinarisches Vorgehen gegen, :c. Berg bereits am 24. Januar 1903 bei der Konigl. Regierung zu Potsdam Beschwerde geführt und in einer erneuten Eingabe vom 26. April d. Js. auf die fortgesetzte, für einen Jugendbildner unwürdige Art der Agitation hingewiesen. , Der uns am 18. Mai,d. Js. erteilte Bescheid, daß nach behördlichen Gepflogenheiten an private Vereinigungen nicht mitgeteilt werde, was behördlicherseits veranlaßt sei, regte uns dazu an, bei Sr. Exzellenz dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vorstellig zu werden, daß in diesem Falle ein öffentliches Interesse bestehe, zu erfahren, ob Veranlassung genommen sei, Herrn Lehrer- Berg auf das Bedenkliche seines Treibens aufmerksam zu machen und ihn vor dessen Fortsetzung zu warnen. Daraus ist uns folgender, vom 8. August datierter Bescheid zugegangen: