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Im deutschen Reich · 1903-10-01 · Heft 10 (Oktober 1903) · p. 574

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 10 (Oktober 1903)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1903-10-01
Page
574 (sequence 2)
Language
German
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574 Fm deutschen Reich. genügend erschienen, nicht aber den „unver—fälschten", welche, um Anhänger zu ködern, sichtbare Erfolge brauchen, mit denen sie prunken und Geschäft machen können. Im deutschen Reichstage werden sie mit dem Programm Or. Bachlers sich kaum hervorwagen können, weil die zahlreichen Vertreter des Zentrums und der Sozialdemokratie voraussichtlich gegen jede Anregung neuer Ausnahmegesetze sehr energisch protestieren würden. Als ein geeigneteres Feld für die Freunde einer Sondergesetzgebung dürsten diese deshalb den preußischen Landtag betrachten, der bereits den „Jmponderabilien-Rechtfertigungen" ein nur zu williges Gehör geliehen hat. Von diesem Gesichtspunkte aus ist den bevorstehenden Landtagswahlen eine nicht zu unterschätzende Bedeutung beizulegen; um so bedauerlicher ist es, daß der Eifer, mit dem sich die rückschrittlichen Parteien für den Wahlkampf rüsten, die Gegner des Rückschritts anscheinend bisher noch nicht zur gleichen Tatkraft angeregt hat. Sollten die Antisemiten strengster Observanz durch Paktieren mit dem judenfeindlich gesinnten Teil der Konservativen und mit den Agrariern bei den preußischen Landtagswahlen Erfolge erringen, so werden sie nicht zögern, mit dem Bachlerschen Programm hervorzutreten und den Versuch zu machen, für dieses auch die Parlamentarier zu gewinnen, die ihnen zu ihrem Mandate verhelfen haben. Daß die Regierung und die einer freisinnigeren Richtung folgenden Parteien auf dieser Bahn folgen würden, ist kaum anzunehmen; selbst solche Politiker, welche Verfassungswidrigkeiten billigen, die sich auf dem Umwege der Verwaltung vollziehen, dürften kaum den Mut haben, solchen Handlungen durch eine Verfassungsänderung eine gesetzliche Sanktion zu verschaffen. Es wäre aber hocherfreulich, wenn bei solchen Debatten von der Tribüne des preußischen Abgeordnetenhauses in offener Weise dargelegt würde, daß nicht nur der Widerruf sowie auch nur die Einschränkung der Emanzipation mit dem Verzicht auf den Ruhm eines Kultur- und Rechtsstaates gleichbedeutend ist, sondern daß auch die jetzige Verwaltungspraxis auf die Dauer unhaltbar ist. In dem ersten Septemberhefte der Frankfurter Halbmonatsschrift „Das freie Wort" schreibt Benedikt!Levita über das „Aemterbesetzungsrecht und die Juden": „Für Preußen ist die entscheidende Stelle der Satz des Artikels 4 der Verfassung: „Die öffentlichen Aemter sind, unter Einhaltung der von den Gesetzen sestgestellten Bedingungen, für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." Artikel 4 gibt keine Anweisung für den Einzelsall. Im Einzelfalle hat die Verwaltung freie Hand und ist über ihre Gründe keine Rechenschaft zu geben schuldig. Die allgemeine Zu-

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