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Im deutschen Reich · 1903-10-01 · Heft 10 (Oktober 1903) · p. 563

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 10 (Oktober 1903)
Article
Darf ein preußischer Richter Antisemit - darf ein Antisemit preußischer Richter sein?
Date
1903-10-01
Page
563 (sequence 1)
Language
German
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Im deutschen Keich. des Lkstrslötteiss SMer Stutsliörzkl jirSWes ElsÄess. Lrschrini zwölfmal im Jahre. EX. IcrHrg. Berlin, Oltober 1903. Mr. 10. Darf ein preußischer Dichter Antisemit — darf ein Antisemit preußischer Dichter fein? SM Namen des Königs" lautet die feierliche Eingangssormel aller Urteile, welche vom Richter, sei es über bürgerliche Streitigkeiten, sei es über Ehre und Freiheit in unserem Versassungsstaate gesprochen werden. Im Namen des Königs wird das Recht von Richtern gesprochen, welche keiner anderen Autorität als der des Gesetzes unterworfen sind. (Art. 86 Preuß. Verfassung). Als Autorität haben die Richter das Gesetz, vor allem die Verfassung zu achten. Wer nicht auf dem Boden der Verfassung steht, die vom Könige so gut wie von jedem Richter beschworen ist, wird es mit seinem Gewissen schlechterdings nicht vereinigen können, das hohe Amt eines Wächters des Gesetzes zu üben und zu bewahren. Wenn wir daher die Frage aufwerfen, ob ein Richter Antisemit sein kann, so fragen wir in erster Linie: Steht eine antisemitische Partei noch auf dem Boden der Verfassung? Die politische Gesinnung der antisemitischen Parteien finden wir nur zum Teil in ihren Programmen niedergelegt. Nur die deutsch-soziale Reformpartei (Richtung Bruhn, Böckler, Zimmermann) sagt in ihrem, auf dem Erfurter Parteitag 1895 beschlossenen Programm klar und deutlich, daß sie fordert: Aufhebung der Gleichberechtigung der in Deutschland lebeyden Zuden und Stellung derselben unter ein besonderes Fremdenrecht.

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