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Im deutschen Reich · 1903-09-01 · Heft 9 (September 1903) · p. 561

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 9 (September 1903)
Article
Herr A. Freudenthal aus Nakel
Date
1903-09-01
Page
561 (sequence 2)
Language
German
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Eingesandt. 5 öl wird, sich einem Handwerk zu widmen. Nachdem ich im Juli 1895 meine Barbiergehilfen-Prüsung mit dem Zeugnis „gut" bestanden, wollte ich mein Glück in der Fremde versuchen. Ich wandte mich deshalb an die Nachweise-Bureaux vieler größeren Plätze mit der Bitte, mich bei einem jüdischen Barbier unterzubringen, und erhielt darauf aus Stettin den Bescheid: „Ihnen zur Nachricht, daß wir in unserer Innung Gott sei Dank! keinen Juden haben, jedoch andere gute Geschäfte, in denen Sie beschäftigt werden können." Leider habe ich diese Karte später vernichtet. Im Jahre 1897 wurde ich auf Grund meiner vorzüglichen Zeugnisse von Herrn Friseur Waberski in Berlin, Augsburgerstraße 51, engagiert. Als er aber drei Tage später bei meiner Anmeldung erfuhr, daß ich Jude sei, sagte er: „Dann kann ich Sie nicht gebrauchen; als Jude müssen Sie zu Strauß nach der Münzslraße gehen." Ich antwortete: „Im allgemeinen wirft man den Juden vor, daß sie nicht Handwerker werden wollen. Kommt aber ein jüdischer Handwerksgehilfe, dann weist man ihn zurück. Wenn ich jetzt gezwungen würde, Kaufmann zu werden, dann behaupten Sie gelegentlich, daß die Juden nur schachern und handeln können." Vor meinem Abgang, der drei Tage später erfolgte, hatte ich Gelegenheit, einem Teil der meist aus Juden bestehenden Kundschaft des Herrn Waberski dessen Handlungsweise mitzuteilen, die übrigens auch von dem Inhaber des Nachweise-Bureaux (Alte Jakobstr. 44) Herrn Schade entschieden verurteilt wurde. Trotz meiner laut Zeugnisse nachweisbaren guten Führung machte ich später noch manche traurige Erfahrung, bis ich mich im Alter von nur 22 Jahren hier in meiner Heimat selbständig machte, da gerade ein jüdischer Barbier um jene Zeit Nakel verließ. Unter den hier vorhandenen sechs Barbieren bin ich jetzt der einzige Jude; es gereicht mir zur besondern Genugtuung, daß mein gutgehendes Geschäft durch keine konfessionelle Voreingenommenheit beeinträchtigt wird." Vielfach ist darüber Klage geführt worden, daß unsere Glaubensgenossen in der Türkei, und namentlich auch im heiligen Lande, zu ihrer Korrespondenz nicht die türkische Post benutzen, sondern fremde Postämter. Wenn es religiöse Pflicht der Juden ist, das Wohl des Landes zu suchen, in welchem sie leben, so ist eine Benutzung der fremden Postämter zweifellos ein Unrecht, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen. Ein besonderer Mißbrauch ist es, daß die Juden in Palästina sich in starkem Maße der russischen Post bedienen. Es ist empörend, daß in der Zeit, in welcher alle Welt über die Mit-, schuld der russischen Regierung an den Unruhen in Kischinew entrüstet ist, unsere Glaubensgenossen in Palästina den Einfluß dieser selben

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