Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 9 (September 1903)
- Article
- Erfurt
- Date
- 1903-09-01
- Page
- 547 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 54? dann Pathos, Händefuchteln bei „Hinaus mit den jüdischen Schlangen", „große Geschichte", „heilige Sache", „Leutsche Einigkeit", „Freiheit", „Heil" — tosender Beifall." ± Breslau, 1. September. Bekanntlich hat das Reichsgericht das Urteil des Landgerichts I Berlin vom 25. November 1902, insoweit dieses die Strafanträge gegen den Grafen Pückler wegen Beleidigung der Glogauer jüdischen Bekenntnisses durch den Vorwurf des Giftmord der such es zurückwies, aufgehoben und die Sache in diesem Umfange zur anderweiten Verhandlung an das Landgericht II Berlin verwiesen. Die die materielle Seite des Falles betreffenden Gründe des Reichsgerichts sind für die Frage der Beleidigung durch eine Kollektivbezeichnung bemerkenswert; sie folgen hier, nach dem „Niederschles. Anz." wörtlich: Auf Grund der Würdigung des Gesamtergebnisses der Hauptverhandlung. insbesondere im Hinblick auf den Umstand, daß Zu den Glogauer Juden hochachtbare Männer gehören, die der Graf Pückler nicht durch seinen Vorwurf getroffen wissen wollte, und da ihm nach seiner glaubhaften Angabe kein einziger der Antragsteller bekannt ist, er auch keinen von diesen hat treffen wollen, ist festgestellt, daß in der Kundgebung (das ist über die Veranlaffung des Giftmordversuchs) gegenüber dieser kollektiven Personenmehrheit eine Beleidigung der einzelnen Mitglieder der Einwohner Glogaus jüdischen Glaubens, insbesondere irgend eines der Antragsteller oder Nebenkläger, nicht zu finden sei. Allein der Umstand, daß Graf Pückler mit seinem Vorwurf weder hochachtbare Glogauer Juden noch einen der Antragsteller hat treffen wollen, schließt sein Bewußtsein nicht aus, daß er nach der für die Zuhörer und Leser gebotenen Auslegung mit der Bezeichnung der ihm verdächtigen Personenmehrheit notwendig gegen alle nicht als Ausnahme kenntlich gemachten Glogauer Juden, also auch die Beschwerdeführer, den Verdacht der Anstiftung zum versuchten Giftmord erhebe: Dann aber war der für den Tatbestand einer Beleidigung erforderliche Vorsatz vorhanden. Wenn der Graf Pückler vor dem Landgericht angegeben hat, daß ihm kein einziger der Nebenkläger bekannt sei, so ist dies nicht gut zu glauben. Denn er hat selbst des Oefteren vor dem Amtsgerichtsrat Fränkel in Glogau Grundbucherklärungen abgegeben. Und der Justizrat Friedmann, ebenfalls in Glogau, hat seit Jahren wiederholt gegen ihn Klagen für Wirtschaftsbeamte angestellt. Rawitsch, 1. September. Im Alter von 85 Jahren ist hier am 11. August der erste Ehrenmeister der hiesigen Schlosser- Innung Joseph Levi gestorben, welcher mit zu den Gründern der