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Im deutschen Reich · 1903-08-01 · Heft 8 (August 1903) · p. 503

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 8 (August 1903)
Article
[Ohne Titel]
Date
1903-08-01
Page
503 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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Vereinsnachrichten. 503 kommando des 18. Armeekorps nachstehenden Bescheid erhalten: Frankfurt a. M., 17. Juli 1903. Auf das Schreiben vom 10. l. Mts. erwidert das Generalkommando ergebenst, daß der in Frage stehende Borfall, als er feiner Zeit zur Kenntnis der Vorgesetzten Behörden gelangte, selbstverständlich sofort Anlaß zu dienstlichem Einschreiten und einer entsprechenden Erledigung gab. Es erübrigt sonach, dem gestellten Ersuchen jetzt noch näher zu treten. gez. von Lindequift, General der Infanterie, Generaladjutant und kommandierender General. Der Leiter der von der Landes-Bersicherungsanstalt der Provinz Brandenburg errichteten Lungenheilstätte in Kolkwitz bei Kottbus, Herr Dr. Bandelier, hatte in der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift" vom 26. März und in der „Berliner Klinischen Wochenschrift" vom 18. Mai d. I. Inserate erlassen, in welchen er für die aus öffentlichen Mitteln unterhaltene Lungenheilstätte einen „christlichen" Assistenzarzt suchte. Wir haben deshalb an die Landes-Bersicherungsanstalt die Bitte gerichtet, Herrn vr. Bandelier über das Unstatthafte der Ausschließung jüdischer Bewerber aufklären und ihn anweisen zu wollen, bei der Besetzung von Arztstellen in der ihm unterstellten Anstalt nur auf die bürgerlichen und beruflichen Eigenschaften der Bewerber Wert zu legen. Darauf erhielten wir von dem Borstand der Landes-Bersicherungsanstalt Brandenburg, Berlin W., Matthäikirchstraße 19, nachstehenden, vom 30. v. Mts. datierten Bescheid: „Obwohl weder Ihre Legitimation zu einer derartigen Beschwerde anerkannt werden kann, noch diesseits etwas Anstößiges in dem Inserat, betreffend Ausschreibung der Assistenzarztstelle der Lungenheilstätte Kottbus, gesunden wird, wird doch in Zukunft bei gleicher Veranlassung das Wort „christlich" sortbleiben." Mit dieser Zusicherung betrachten wir den Zweck unserer Eingabe als nicht erreicht, denn wir erachten es als entschieden bedauerlich, daß eine Behörde „nichts Anstößiges" in einem Verstoße gegen die gesetzlich gewährleistete Gleichberechtigung findet! Wenn nichts weiter Zugesichert wird, als daß das Wort „christlich" in dem Inserate fortöleibt, während doch bei der Auswahl offenbar auf den Glauben Rücksicht genommen werden soll, besteht wenig Hoffnung darauf, daß der Tüchtigste ohne Rücksicht auf den Glauben ausgesucht werden'wird!

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