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Im deutschen Reich · 1903-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1903) · p. 425

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1903)
Article
Breslau
Date
1903-06-01
Page
425 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 425 Das Blatt wandte sich daraus an den Regimentskommandeur mit der Anfrage, ob Bestimmungen vorhanden seien, welche die Einstellung von Juden als Freiwilligen verhindern, worauf ihm folgende Antwort zuging: „Was die Form des abschlägigen Bescheides anlangt, kann das Regiment dieselbe nicht billigen. Bestimmungen darüber, daß Leute jüdischen Glaubens als zweijährig Freiwillige nicht eingestellt werden dürfen, existiren nicht." Dazu bemerkt der Börsen-Courier: „Ein reizender Beitrag zu dem Kapitel von der Gleichberechtigung der Konfessionen in Preußen." Die katholische „Germania" erklärt: „Unseres Erachtens ist nicht nur die Form des abschlägigen Bescheides Zu tadeln, sondern auch der Inhalt desselben, welcher der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung der Bekenntnisse widerspricht, woran unbedingt auch Juden gegenüber, festgehalten werden muß." Andere katholische Blätter, die „Eupener ZtgG, die „Neunkirchener Zeitung" u. a. m. erklären gleichlautend: Darüber wundert sich alle Welt riesig. Wir Katholiken haben keinen Grund dazu, denn wir müssen uns noch ganz andere Zurücksetzungen gefallen lassen, nur deshalb weil wir katholischen Glaubens sind. Das Jesuitengesetz allein redet ganze Bände. Besteht gegen die Juden etwas, das diesem Monstrum auch nur im geringsten ähnlich sähe?" (Wir wundern uns nicht, sondern finden es günstig, daß die von dem betreffenden Herrn Regierungskommandeur allein getadelte Form des abschlägigen Bescheides einmal der Öffentlichkeit gezeigt hat, was in etwas geschickterer Form heutzutage im schroffsten Widerspruch zur Verfassung und zum Gesetz vom 3. Juli 1869 vielfach geschehen kann. Mit Rücksicht auf diese „unfaßbaren" antisemitischen Heldentaten bedauern wir es, daß die Angelegenheit ohne Wissen und Willen des Central-Vereins ihren Weg in die Tagespresse gesunden hat, bevor das Kriegsministerum sich bereit gefunden hatte, zu derselben Stellung zu nehmen und zu erklären, daß es solche Verfassungsumgehungen zum Nachteil der Staatsbürger jüdischen Glaubens mißbillige und nicht mehr dulden werde. Da die Sache aber nun doch die Oeffentlichkeit beschäftigt, bezeichnen wir die nachstehende Aeußerung des „Berliner Tageblatts" als völlig zutreffend: „Uebrigens ist die Angelegenheit noch nicht definitiv zu Ende geführt. Der Vorstand des Ceutralvereins deutscher Staatsangehöriger jüdischen Glaubens hat sich nämlich mit einer Beschwerde an das Kriegsministerium gewandt. Eine entscheidende Antwort ist indessen bis zur Stunde

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