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Im deutschen Reich · 1903-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1903) · p. 423

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1903)
Article
Berlin
Date
1903-06-01
Page
423 (sequence 1)
Language
German
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423 Korrespondenzen. D- Berlin, 15. Juni. Eine Anklage wegen Beschimpfung der jüdischen Religion sollte am 25. Mai die 3. Strafkammer des Berliner Landgerichts I beschäftigen. Die Anklage richtete sich gegen den Schriftsteller Paul Koch-Rixdorf, den Rechtsanwalt Ed. Jüngst - Charlotteuburg und den Buchdruckereibesitzer Ambrosius Paritschke. Es handelte sich um eine von Koch herausgegebene Broschüre „Der Ritualmord, eine religiös geschichtliche Studie", für deren Inhalt Koch und Jüngst verantwortlich gemacht werden, wahrend dem Paritschke nur die Preßüberrretung Zur Last fällt, daß er auf der von ihm gedruckten Broschüre den Namen des Druckers nicht angegeben hat. Vor Eintritt in die Verhandlung überreichte Koch ein Gesuch, durch welches er den ganzen Gerichtshof wegen Befangenheit ablehnte. Er begründete den Antrag damit, daß nach ihm gewordenen Mitteilungen die Regierung eine große Abrechnung mit den Antisemiten plane! Aus den Urteilssprüchen, die neuerdings in gleichartigen Fällen ergangen seien, habe er den Verdacht geschöpft, daß sämtliche Berliner Richter besangen seien, und er beantrage, die Verhandlung an einem Gericht außerhalb Berlins stattfinden zu lassen. Rechtsanwalt Jüngst schloß sich diesem Ablehnungsantrage nicht an. Der Gerichtshof beschloß, einen Beschluß über das Aölehnungsgesuch herbeizuführen und die Verhandlung geaen die beiden ersten Angeklagten zu vertagen. Gegen. Paritschke wurde verhandelt und wegen der Uebertretung auf eine Strafe von 10 Mark gegen ihn erkannt. Gegen den antisemitischen Redakteur Otto Böckler (den Reichstagskandidaten der Antisemiten im Wahlkreise Schlochau-Flatow) schwebt seit längerer Zeit ein Prozeß wegen Beleidigung des Händlers H. Studinski in Könitz. Die Beleidigung wurde in einem Artikel der „Staatsbürger-Ztg." über die Konitzer Vorgänge im Jahre 1900. gesunden. Termin zur Hauptverhandlung, zu dem das persönliche

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