Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-05-01
- Page
- 367 (sequence 8)
- Language
- German
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Vereinsnachrichten. 367 begangene ungeheure Frevel erschüttere die Gemüter deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens um so mehr, als sie die Ueberzeugung hegen müßten, daß der Abstand Zwischen Kischinew und Könitz kein allzu großer sei, daß ohne das rechtzeitige Einschreiten des Militärs wahrscheinlich auch in Westpreußen wilde Horden in wahnsinniger Wut gegen Leben und Eigentum wehrloser Juden ähnlich gehaust haben würden. Bei der Erinnerung an das von den gewissenlosen Ritualmordmärchen-Verbreitern in Könitz angerichtete Unheil, bei der Wahrnehmung der beständigen Wiederholung ähnlicher Versuche an den verschiedensten Orten in Deutschland, bei den Schilderungen des von ihnen durch dasselbe Manöver in Kischinew herbeigeführte namenlosen Unglücks erbebe jedes fühlende Herz. Das Elend, welches Jene angerichtet, die Not, welche die Ausbrüche des Judenhasses über Tausende friedlicher Einwohner von Kischinew gebracht haben, lindern zu helfen, sei eine Pflicht, die uns nicht als Juden, sondern als Menschen obliege. Das Bureau des Central-Vereins sei bereit, Spenden für die unglücklichen Glaubensgenossen in Kischinew entgegenzunehmen und den bestehenden Sammelftellen Zuzuführen. Der Sympathie für die Unglücklichen in Kischinew, die lediglich ihres Glaubens wegen so Schweres erlitten haben, lieh eine von Herrn Schriftsteller Lax vorgetragene Dichtung noch weiteren schwungvollen Ausdruck. (Dem anwesenden General-Sekretär des Central-Vereins wurden sofort von den Herren Max Levy 6 Mk., Isidor Cohn 3 Mk., Paul Blumenthal 2 Mk. und von einigen Ungenannten 6 Mk., zusammen 17 Mk., für den gedachten Zweck ausgehändigt; weitere Gaben für Kischinew werden im Bureau des Central-Vereins, Karl- Str. 26, entgegengenommen.) Die Gruppen-Versammlung, in deren Verlaufe dem Central- Dereine wieder eine ansehnliche Anzahl neuer Mitglieder zugeführt worden ist, wurde von dem Vorsitzenden mit Dankesworten um 11h^ Uhr geschlossen. A. L. Zu unserer Kenntnis ist der nachstehende, inzwischen rechtskräftig gewordene Beschluß vom 12. Januar d. Js. des ärztlichen Ehrengerichts für die Provinz Westpreußen gelangt: In dem nicht förmlichen ehrengerichtlichen Verfahren gegen den Arzt Dr. Müller, Arthur, in Könitz Wpr. hat das ärztliche Ehrengericht für die Provinz Westpreußen in der Sitzung vom. 12. Januar 1903, an welcher teilgenommen haben: