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Im deutschen Reich · 1903-05-01 · Heft 5 (Mai 1903) · p. 353

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 5 (Mai 1903)
Article
Berlin
Date
1903-05-01
Page
353 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 353 Sinnesw ahrnehmungen von Augen- und Ohrenzeugen und ihre beschworenen, gerichtlichen Aussagen besitzen. Dutzende von Zeugen jeden Alters, Geschlechtes und Bildungsgrades, gegen deren lautere Wahrheitsliebe nicht der Schatten eines Verdachtes besteht, kurz, eine ganze Schar von durchaus klassischen Zeugen im landläufigen Sinn behauptet und beschwört, Dinge gesehen und gehört zu haben, die nicht geschehen sind, die unmöglich jemals geschehen sein können. Nichts beweist schlagender, welche verhängnisvolle Macht die Einbildungskraft schon im Augenblick der Wahrnehmung selbst ausübt, wenn der Wahrnehmende unter dem Bann einer vorgefaßten Meinung steht, und daß kein Hinweis auf die Heiligkeit und Wichtigkeit des Eides einen solchen Zeugen aus dem Bann der gröbsten Sinnestäuschung zu befreien vermag. Aber - nicht nur der spiritistische Wahn; jegliche Art von vorgefaßter Meinung kann die Sinne in solche Banden schlagen. Im neustettiner Synagogen - Prozeß erlebten wir, daß ein Lehrer unter seinem Eid mit vollster Bestimmtheit behauptete, vom Fenster seines Schulzimmers aus gewisse Vorgänge au einem bestimmten Fenster der Synagoge mit leiblichen Augen wahrgenommen zu haben, und er blieb steif und fest dabei, obwohl haarscharf bewiesen wurde, daß es optisch unmöglich sei, durch jenes Schulfenster das Synagogensenster zu erblicken. Auch der hartnäckigste Verteidiger des Zeugeneides mußte aus dem Prozeß Rothe gelernt haben, wie trügerisch die Sicherheit ist, die dieses für die gerichtliche Wahrheitsforschung angeblich so wert-- volle Werkzeug bietet. Nicht die formale Bekräftigung durch den Eid, sondern die eindringende psychologische Würdigung der Aussage ist es, worauf es immer und überall ankommt. Freilich ist es für den Richter weitaus bequemer, sich solche Prüfung zu ersparen, und dabei leistet dann die Formel: „Der Zeuge hat es einmal beschworen: über den Eid komme ich doch nicht hinweg" überaus treffliche Dienste." — Schade, daß Herr Justizrat vr. Erich Sello nicht auf Grund dieser, mit den Rechtsbelehrungen des Herrn Professor Or. v. Liszt vollständig übereinstimmenden Deduktion auch gewisse Prozeßverhandlungen, welche allem Anschein nach durch antisemitische Suggestionen und Halluzinationen arg beeinflußt wurden, einer ähnlichen Kritik unterzieht! Eduard von Hartmann erörterte dieser Tage in der Zeitschrift „Der Tag" die Frage: „Wer ist der gefährlichste Gegner" und sagte dabei über die sogenannte „Judenfrage": „Bald dürfte der Punkt erreicht sein, wo die Zahl der Juden im Deutschen Reiche' nicht nur relativ, sondern auch absolut abnimmt. Dies alles spricht

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