Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-05-01
- Page
- 352 (sequence 13)
- Language
- German
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352 Fm deutschen Reich. die christliche Bevölkerung, während der „Suschny Kraj" verlangt, daß in den Kirchen gegen diese Bestialität gepredigt werde, der in Kischenew so viele Menschenleben zum Opfer gefallen sind. Auch in Kiew wurde eine Indenhetze befürchtet, weshalb zahlreiche bemittelte Juden in Gasthäuser übersiedelten und tausende von armen jüdischen Familien von denen ein großer Teil ohnehin von einem Ausweisungsbefehl betroffen waren, schleunigst die Stadt verließen. Patrouillen durchziehen dort die Straßen; Maueranschläge besagen, daß Ansammlungen auf den Straßen und Plätzen streng verboten seien: nötigenfalls werde das Militär von der Waffe Gebrauch machen. Das kürzlich veröffentlichte Manifest des russischen Kaisers forderte die „unabweisbare Beobachtung der Toleranzgebote", indem es hervorhob, daß „allen andersgläubigen Untertanen Freiheit des Glaubens und des Gottesdienstes zu gewähren sei". Optimisten schöpften daraus schon die Hoffnung, daß nunmehr auch die Zeit der russischen Ausnahmebestimmungen gegen die Juden bald vorbei sein werde. Doch gerade das Gegenteil davon trat ein, zum Hohn für die Menschlichkeit, zur ewigen Schmach für eine durch den Antisemitismus vertierte Bevölkerung. Bor dem geistigen Auge des Zaren aber, der durch den Friedenskongreß im Haag und durch das Toleranzmanifest wenigstens den guten Willen zu bekunden schien, ein würdiger Nachfolger Alexanders, des Leibeigenenbefreiers, zu werden, mögen, bis er das himmelschreiende Unrecht von Kischinew durch strenge Bestrafung der Anstifter sühnt, die Geister der im Süden seines Reiches wilden Tieren wehrlos preisgegebenen jüdischen „Märtyrer von Kischinew" mit dem Gruße vorüberziehen: Ave Caesar, morituri te salutant! A. L. Korrespondenzen. < Berlin, 15. Mai. In einem in der „Zukunft" veröffentlichten „Der Prozeß Rothe" überschriebenen Artikel, sucht Justizrat Dr. Erich Sello zu beweisen, daß die Rothe zu Unrecht verurteilt worden ist, und bespricht dabei die Bedeutung beschworener, gerichtlicher Zeugenaussagen in sehr bemerkenswerter Weise. Er schreibt: „Von dem was der Prozeß Rothe dem Juristen für die besonderen Zwecke seines Faches lehren konnte, ist noch kaum die Rede gewesen; und doch hat auch der Jurist aus dieser sonst so öden Verhandlung mancherlei Nützliches lernen können. Vor allem, welchen geringen Wert unter gewissen Voraussetzungen die vermeintlichen