Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 4 (April 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-04-01
- Page
- 317 (sequence 5)
- Language
- German
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MremsnaHNHren. Ziv Eingabe ausgestellten grundsätzlichen Forderungen sich mit ihrer Auffassung vollständig decken, daß ferner von den 145 deutschen Handelskammern, denen wir eine gleiche Eingabe im Februar dieses Jahres zugeheu ließen, die' Handelskammern von Bielefeld, Frankfurt a. M., Chemnitz, München, Graudenz, Offenbach a. Bl., Heidenheim, Hannover, Königsberg, Memel, Wiesbaden, Brandenburg a. H., Cobleuz, Breslau, Sagan und Darmstadt sich alsbald mit unseren Ausführungen einverstanden erklärten. Mehrere Handelskammern berichteten uns, daß sie, unserem Gesuche entsprechend, sich an den Reichskanzler gewandt, andere, daß sie bei dem Minister für Handel und Gewerbe beantragt hätten, bei der Reichsregierung anläßlich des neuen' Handelsvertrages mit Rußland auf eine gleichmäßige Behandlung aller deutschen Kaufleute hinzuwirken. Die Handelskammer Chemnitz teilte uns mit, daß sie beschlossen habe, dem sächsischen Ministerium des Innern unsere Eingabe befürwortend einzureichen, die Handelskammer in Graudenz, Memel, die Handels¬ und Gewerbekammer für Oberbayern u. a. m., daß sie den deutschen Handelstag ersucht hätten, die Angelegenheit in geeigneter Weise weiter zu verfolgen u. s. w. Wenn die deutsche Reichsregierung diesen Wünschen der deutschen Handelswelt Gehör schenkt, wird sie zweifellos auch von dem Beifall aller Kulturstaaten unterstützt werden und bei dem Be Herrscher Rußlands selbst auf keinen ernstlichen Widerstand stoßen, da er in seinem März-Manifest selbst den verschiedenen Konfessionen des russischen Reiches Rechtsgleichheit verheißen hat. Zunächst spüren die Juden Rußlands davon allerdings noch keine wohltätigen Folgen. Das Organ des königlich ungarischen Handelsmuseums meldet auf Grund einer aus Petersburg erhaltenen Mitteilung, daß das Manifest die Lage der Israeliten in Rußland nicht tangiert und daß ausländische Handelsreisende, wenn sie mosaischer Konfession sind, auch weiterhin viel höhere Steuern und Gebühren zu zahlen haben werden, als ihre christlichen Kollegen. In die inneren Verhältnisse Rußlands kann die deutsche Reichsregierung sich nicht einmischen, aber bezüglich einer ungerechten Behandlung deutscher Staatsbürger kann ihr niemand das Recht abstreiteu, ihr Veto einzulegen. Auch wenn diese Sache uns nicht so nahe anginge, würden wir einen solchen Einspruch herbeiwünschen; denn wir empfinden tief und wahr als deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens, und unsere heißesten Wünsche sind darauf gerichtet, daß Deutschland stets an der Spitze aller Kulturstaaten stehe und das Gewicht seines Machteinfluffes überall in die Wagschale werfe, wo man 'versucht, die Wage der Gerechtigkeit zum Nachteil eines deutschen Bürgers ungleich zu stellen.