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Im deutschen Reich · 1903-04-01 · Heft 4 (April 1903) · p. 312

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 4 (April 1903)
Article
Karlsruhe
Date
1903-04-01
Page
312 (sequence 3)
Language
German
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ÖlZ HM Oeuychen Metch. diesem Vorgehen, es erscheint vielmehr eine solche Verunglimpfung und Verächtlichmachung einer ganzen Volksklasse und der Angehörigen einer vom Staat anerkannten Religionsgemeinschaft, von Staatsangehörigen, die im Vollbesitz der bürgerli chen und staatsbürgerlichen Rechte sind, und die ständige Fortdauer dieser Behandlung durch die Kundgebung solcher Gesinnung auf einer vom allgemeinen Publikum jeder Zeit wahrnehmbaren, an hervorragender Stelle angebrachten Aufschrift als eine „Ordnungswidrigkeit" im Sinne des § 30 P. SL.-G.-B.; daß aber eine OrdnungswidrigkeiL, auch wenn sie nicht zugleich rechtswidrig ist, als Voraussetzung zum polizeilichen Einschreiten genügt, ergibt sich aus dem Wortlaut dieser Gesetzesstelle und ist auch früher schon vom Gerichtshof entschieden worden. Der durch den Kläger geschaffene ordnungswidrige Zustand ist aber auch geeignet, die Gefühle wenigstens eines Teiles des Publikums zu verletzen und einen nachteiligen Einfluß auf das friedliche Zusammenleben der Konfessionen auszuüben, und es liegt daher dessen Beseitigung zweifellos im öffentlichen Interesse, so daß also auch die Voraussetzung des Abs. 2 des § 30 P. St.-G.-B. zum polizeilicheu Einschreiten gegeben ist." — Die Polizeibehörde in Frankfurt a. Main hätte alle Veranlassung, sich diese Grundsätze anzueignen und dem Skandal des „judenreinen" Gasthofs des antisemitischen Reichstags-Kandidaten Laaß ein Ende zu machen! K Wien, 1. April. Der Vorsitzende des „Bauernfeld- Kuratoriums/ Unterrichtsminister von Härtel wurde im Aufträge der christlich-sozialen Gruppe durch den Abg. Pattai im österreichischen Abgeordnetenhause interpelliert, weshalb er Arthur Schnitzlers „Lebendige Nummer" mit einem Preise habe krönen lassen und die Bevorzugung jüdischer Literaten dulde. Der Minister erwiderte am 31. März, er gehöre dem Kuratorium nur als Privatmann an, auch habe Bauernfeld nie den Taufschein, sondern lediglich die Begabung zum Prüfstein der Preiswürdigkeit gemacht. Endlich machte sich der Minister den Spaß festzustellen, daß den 5 Prämiirten jüdischer Abkunft 19 Arier gegenüberständen, die im Verlaufe der neun letzten Jahre 300 000 Kr. an Ehrengaben bezogen hätten. Sehr ruhig im Ton, desto bestimmter in der' Sache, forderte Härtel aber auch für alle Zukunft von dem Bauernfeld-Kuratorium, daß es nur sachlich, den Satzungen des Stifrs- Briefes gemäß verfahren dürfe und muffe. Ob die Lektion nützen wird, bleibt abzuwarten.

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