Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 4 (April 1903)
- Article
- Berlin
- Date
- 1903-04-01
- Page
- 297 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 297 wirkte, war dies der Initiative des Geh. Regierungsrats Professor Dr. Moritz Lazarus zu danken, der am 13. d. M. in Meran nach tangerem Leiden verschieden ist. Er war am 15. September 1824 in Filehne geboren, hat also ein Alter von 78 Jahren erreicht. Seit 1868, in welchem Jahre er seine Berner Philosophievrofessur mit dem Berliner Lehrstuhl vertauschte, hat er hier Zuerst als Lehrer der Philosophie an der Kriegsakademie, dann an der Universität gewirkt. Die von Herbart angeregte „Völkerpsychologie'" hat Lazarus in der mit seinem Schwager H. Steinthal begründeten Zeitschrift für Völkerpsychologie ausgebaut. Psychologie der Völker und des Staatslebens, Erkenntnistheorie und Pädagogik waren die Hauptfächer, in denen er lehrte, und aus denen er das Material zu seinen feinsinnigen Schriften schöpfte, von dcnen zu erwähnen sind: Sittliche Berechtigung Preußens in Deutschlands Zur Lehre von den Sinnestäuschungen: lieber die Ideen in der Geschichte: Ideale Fragen; Erziehung und Geschichte; Was heißt national? Unser Standpunkt; Rede auf B. Auerbach: Das Leben der Seeles lieber die Reize des Spiels; Schiller und die Schillerstiftung; Treu und Frei; Der Prophet Jeremias. Dasjenige Geisteserzeugnis,- welches dem Dahingeschiedenen den größten Nachruhm sichert, ist sein monumentales Werk „Die Ethik des Judentums", über welches wir im Jahrgang 1899 S. 503 ff. eingehend berichtet haben. In den letzten Jahren seines Lebens lebte Moritz Lazarus in leidendem Zustande in Meran, gepflegt von seiner auch als Schriststelleriu bekannten zweiten Gattin Nahida. Trotz seines körperlichen Leidens blieb er bis zuletzt geistig frisch und nahm das regste Interesse an allem, woran sein Herz hing, insbesondere auch an unserm Vereine, dem er seit der Begründung desselben angehörte. Die „Staatsbürger-Ztg." berichtete am 28. v. M.: „Die Strafsache gegen Koch und Böckler, wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft, begangen durch Veröffentlichung eines Bültmordgutachtens von Paul Koch in der „Staatsbürger-Zeitung" wurde heute vormittag zu Ende geführt. Vor einiger Zeit wurde Koch bekanntlich als Verfasser des Artikels zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, die Verhandlung gegen Böckler wurde vertagt, weil er unter Beweis stellte, den Artikel vorher nicht gelesen zu haben. Die heutige Verhandlung ergab die Richtigkeit dieser Behauptung, die Beweisvermutung gegen Böckler als verantwortlichen Redakteur nach § 20 des Paßgesetzes konnte sonach nicht mehr platzgretfen; das Gericht erkannte auf Freisprechung." Die gegen Herrn Böckler schwebenden Sachen sind damit erledigt. An der Verurteilung eines