Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-02-01
- Page
- 185 (sequence 7)
- Language
- German
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iki em£:iad) liebten 185 legenheit dem Central-Verein den herzlichsten Gruß und Glückwunsch zu überbringen. Als vor einem Jahrzehnt die beherzten Männer, welche den Verein gegründet haben, die Absicht kuudgaben, zur Verteidigung der heiligsten Güter der deutschen Juden offen allen Angreifern entgegenzutreten, hätten noch viele daran gezweifelt, ob dies rätlich sei. Eine zehnjährige Erfahrung habe gelehrt, daß jene Vorkämpfer Recht behalten und nach außen und innen Leistungen ermöglicht hätten, welche es bedauern lassen, daß der Central-Verein nicht bereits 15 Jahre früher sofort bei dem Hervortreten der antisemitischen Bewegung in Deutschland gegründet worden sei. Sein Wunsch gipfele darin, daß der Verein seine Aufgabe, die Gleichberechtigung der Juden in Deutschland für alle Zeiten zu sickern, noch vor Ablauf von nochmals 10 Jahren bereits gelöst haben und nur noch in der dankbaren Erinnerung späterer Zeiten fortleben möge. Bis dahin möge der Verein blühen, wachsen und gedeihen! — Nach dieser mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Ansprache des Vertreters der größten jüdischen Gemeinde in Deutschland betrat Herr Abgeordneter Dr. Barth, von lebhaftem lautem Jubel begrüßt, die Rednertribüne, um dem Central-Vereine die Glückwünsche des „Vereins zur Abwehr des Antisemitismus" zu überbringen. Er erklärte zunächst, daß auch er es schmerzlich empfinde, daß vor zehn Jahren die dringende Notwendigkeit vorlag, den Central-Verein ins Leben zu rufen, daß es notwendig war, ihn bis heute fortbestehen zu lassen und notwendig sein werde, diesen Kampf noch weiter fortzusetzen. Als Christ empfinde er Beschämung, daß man um das Prinzip der konfessionellen Gleichberechtigung, welches bereits vor einem Menschenalter vollständig stabilisiert worden sei, heute im 20. Jahrhundert in Deutschland noch kämpfen müsse. Gesetzlich sei das Prinzip der konfessionellen Rechtsgleichheit anerkannt, aber im Verwaltungswege lasse sich dies vielfach umgehen, und ein großer Teil der deutschen Bevölkerung bemühe sich beständig, jenes große Prinzip ganz in Vergessenheit zu bringen. Dieses aber müsse ausnahmslos gelten. Denn mit der Gleichheit sei es, wie mit der Keuschheit; man habe sie ganz oder gar nicht; eine einzige Ausnahme vernichte das Prinzip; die Rechtegleichheit könne man nur als ganzes besitzen. Der Kampf, welchen der Central-Verein führe, sei ein gerechter, aber mit Erfolgen in diesem Kampfe sei noch nickt alles.'gewonnen, weil die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Rechtsgleichheit, unter welcher die Juden leiden,. überhaupl in unserm Staatslebeu noch nicht volle Geltung erlangt habe, weil noch immer die gesetzlich abgeschafften Standesvorrechte beachtet werden, die doch im