Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1903)
- Article
- Schweinfurt
- Date
- 1903-02-01
- Page
- 176 (sequence 2)
- Language
- German
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176 Im deutschen Reich. erstattete über den Vorfall Anzeige; durch Vermittelung einiger Personen wurde aber eine friedliche Einigung zwischen Baum und Schmid erzielt; letzterer Unterzeichnete drei Erklärungen, wobei er auch die Anzeige an die Gendarmerie als unwahr zurücknahm und einen Widerruf in der Zeitung veröffentlichte. Man hatte sich dann zu einem Freundschaftstrunke im „Fränkischen Hof" zu Nordheim versprochen^ und hier behauptete Schmid wieder, es sei doch so: der Vergleich sei ihm abgezwungen worden. Im Interesse seiner Kundschaft erholte nun Baum ein Sühnezeugnis, um die Sache zum gerichtlichen Austrage zu bringen. In der landgerichtlichen Sitzung dahier am 22. Januar 1902 beschwor unter anderem Aron Baum, er habe noch nie in sein Schlachthaus uriniert oder das Fleisch verunreinigt. Die Tiere seien immer in einer Rinne des Schlachthauses, nicht aber auf Hölzern gelegen. Schmid wurde daher wegen falscher Anschuldigung und verleumderischer Beleidigung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil hat Rechtskraft erlangt; Schmid aber bat um Strafaufschub. Er sammelte Zeugen zum Beweise seiner Behauptung mit dem Erfolge, daß Baum wegen dringenden Verdachts des Meineids in Untersuchung gezogen und alsbald verhaftet wurde. Gegen Hinterlegung einer Kaution von 5000 Mk. auf freien Fuß gesetzt, wurde Baum wegen Kollusionsgefahr auf Beschwerde des Staatsanwalts schließlich wieder verhaftet. Von dem Schwurgerichte Würzburg wurde Baum am 1. Oktober 1902 auf Grund der eidlichen Aussagen von dreiZeugen, diebehaupteten, gesehen zu haben, wie Baum im Schlachthause uriniert habe, und der des Angeklagten Schmid, der beobachtet haben will, wie Baum das Fleisch verunreinigt habe, wegen Meineids unter Ausschluß mildernder Umstände zu 1 Jahr 6 Monat Zuchthaus, 5 Jahren Ehrenverlust und dauernder Eidesunsähigkeit verurteilt. Schmid forderte nun zwecks Freisprechung Wiederaufnahme des Verfahrens, welchem Ansuchen das Gericht stattgab. Zur Verhandlung am 28. Januar waren nicht weniger als 49 Zeugen geladen. Die Vernehmung des gewaltigen Zengenmaterials währte mit einer Unterbrechung am Mittag von 9 Uhr Vormittags bis Abend 8 Uhr. Die Verhandlung wurde hierauf unterbrochen. Unter ungeheurem Andrang des Publikums wurde am 29. v. Mts. die Verhandlung fortgesetzt. Nach Schluß der Beweisaufnahme erhielt der k. Staatsanwalt das Wort. Als vor etwa Jahresfrist die erste Verhandlung in dieser Sache hier stattgefunden, sei insbesondere von dem „Deutschen Volksblatt" und von der „Neuen Bauer. Landeszeitung" die Staatsanwaltschaft angegriffen worden. So habe es z. B. geheißen, „den Juden habe man alles geglaubt, den