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Im deutschen Reich · 1903-02-01 · Heft 2 (Februar 1903) · p. 168

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 2 (Februar 1903)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1903-02-01
Page
168 (sequence 13)
Language
German
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168 Im deutschen Reich. mittelalterliches Dunkel locken läßt. Für diese antisemitischen Knechtsseelen ist es auch unfaßbar, daß sich Gerichte finden, welche selbst einem Grafen Pückler gegenüber die Majestät des Gesetzes zu wahren wissen und an andern Antisemiten die rohe Beschimpfung einer nichtchristlichen Religionsgesellschaft mit Gefängnisstrafen ahnden. Sie wissen es nicht oder wollen es nicht wissen,, daß die gleiche Gerechtigkeit für alle Staatsbürger das festeste Fundament des Staates ist und ihn feit gegen jeden Anprall der rasch wechselnden Nolksströmungen. Sie ist von jeher der wahre „roeker de bronce“ der Monarchie gewesen und erzieht treue Bürger, die nicht nur dem Staate dienen, um Lohn zu empfangen oder Standesinteressen zu vertreten, sondern aus wurzelechter Vaterlandsliebe. Bei der letzten Heerschau des Bundes der Landwirte erntete Freiherr von Wangenheim donnernden Beifall, als er die grundsätzliche Opposition der Agrarier gegen die Regierung als staatserhaltend darstellte, die „reaktionäre" Mittelstandspolitik als den einzigen Schutz gegen den Umsturz pries und „Streben, Kriechen und Schmeicheln als undeutsche morgenländische Art" bezeichnete. Das deutsche Bürgertum weiß hoffentlich besser, wo die „Streber" sitzen, wo selbst der Sultanslaune gefröhnt und gekrochen und geschmeichelt wird, um Ehrenstellen und Beförderungen Zu erlangen. Wäre es nicht zum Teil durch den Sirenengesang seiner falschen Freunde befangen, es müßte eigentlich den Preis der echtesten staatsbürgerlichen Gesinnung einer Bevölkerungsminderheit zuerkennen, die allen ihren bürgerlichen Pflichten in uneigennützigster und anspruchslosester Weise nachkommt, und sich doch bei jeder patriotischen Handlung bewußt ist, daß sie dafür auf keine Anerkennung, viel weniger auf „Liebenswürdigkeiten" zu rechnen bat. A. L. Korrespondenzen. ■&- Berlin, 20. Febr. Die Geschäftsordnungs-Kommission des Reichstages befaßte sich am 20. v. Mts. mit der beantragten Zeugenvernehmung der Abgeordneten Stöcker (fraktionslos) und Tutzauer (Sozialdemokrat) in dem bekannten Beleidigungsprozeß in Königsberg i. Pr., in dem ein sozialdemokratischer Redakteur angeklagt war, Stöcker den Vorwurf von neuem gemacht zu haben, er habe in dem bekannten Prozeß mit Bäcker einen Meineid geleistet. Die Kommission beschloß, die Genehmigung zur Zeugenvernehmung für beide Abgeordnete zu versagen.

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