Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1902)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1902-12-01
- Page
- 711 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Bereinsnachrichten. 711 daß ernst diese Zeit kommen werde, schloß der Redner unter lebhaften Beifallskundgebungen. Nach einer kurzen Debatte, an der sich die Herren H. Willig und Zahnarzt Dresel betheiligten, wurde die Versammlung, in der wieder eine Anzahl neuer Mitglieder gewonnen wurde, geschlossen. Am 28. d. M. Nachmittags 5 Uhr findet in dem großen Saale des „Konzerthauses" in Beurhen O.-S. eine Central-Vereins- Versammlung statt, in welcher der stellvertretende Vorsitzende des Central-Dereins, Herr Justizrath Dr. jur. Eugen Fuchs einen Vortrag über „Wege und Ziele des Central-Vereins" hält. Wegen Nichtbesuchs der Fortbildungsschule in Pr. Friedland am jüdischen Neujahrs^.ge wurde im vorigen Jahre ein jüdischer Lehrling mit einer Geldstrafe belegt und alle gegen dieses Urtheil erhobenen Rechtsmittel erwiesen sich als fruchtlos. Dieser Fall veranlaßte uns zu einer Eingabe an Se. Excellenz, den Herrn Handelsminister Möller, die mit der Bitte schloß: „durch Erlaß den Grundsatz auszusprechen, daß die zum Besuche von Fortbildungsschulen verpflichteten jugendlichen Arbeiter und Handlungsgehilfen jüdischen Glaubens aus Antrag ihrer Eltern oder der Stellvertreter derselben, sowie auch aus Antrag ihrer Arbeitgeber an den Sabbathen und hohen Feiertagen ihrer Religion vom Besuch des Unterrichtes zu befreien sind." In einer späteren Eingabe gaben wir Sr. Ercellenz von den Urthcilen Kenntniß, welche das Königliche Landgericht in Könitz und das Königliche Kammergericht in Berlin in dem erwähnten typischen Falle des jüdischen Lehrlings in Pr. Friedland gefällt haben, und knüpften daran eine Wiederholung unserer Bitte, da hier nachweislich ein religiöser Nothstand vorliege, dem nur durch den erbetenen Erlaß abgeholfcn werden kenne. Unsere Erwartung, „daß von hoher Stelle auch in diesem Falle die Geneigtheit bewiesen werden würde, dem jüdischen Bestandtheile des deutschen Volkes die Religion zu erhalten und ihm jeden bedrückenden Gewissenszwang fernzuhalten", ist nicht getäuscht worden. Wir haben am 14. November d. I. folgenden Bescheid erhalten: Der Minister für Handel und Gewerbe. J.-No. III b. 7590. Auf die Eingabe vom 30. September d. Z. 3 Anlagen. Aus Anlaß des bei der gewerblichen Fortbildungsschule in Pr. Friedland vorgekommenen Falles der Bestrafung jüdischer Schüler wegen unerlaubter Versäumniß des Unter-